von Udo » 09.05.2010, 20:58
Hallo Christiane,
Wenn es zu Sturmschäden kommt, melden Sie diese am besten sofort der Teilkaskoversicherung. Dabei geben Sie Ort, zeit und evtl. Beweismittel bekannt, wie zum Beispiel aussagekräftige Fotos. Bei Schäden infolge von herabstürzenden ästen bei mindestens Windstärke 8 werden die Kosten auch von der Teilkaskoversicherung ersetzt. Besser bedient sind Sie natürlich mit einer Vollkaskoversicherung. Sie greift bei Schäden durch jede Art von Windstärke. Auch für mögliche Folgeschäden haftet die Vollkasko.
LG Udo