Garantieversicherung für KFZ?


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Garantieversicherung für KFZ?

Beitragvon Niklas » 13.03.2010, 13:17

Hallo zusammen,
ich möchte mein Auto verkaufen. Da ich bei den Autohändlern aber nur einen relativ niedrigen Preis dafür bekomme, dachte ich daran, mein Fahrzeug privat zu verkaufen. Ich habe es für heute schon in der Zeitung inseriert und viel Kaufinteressenten haben sich gemeldet. Jetzt fragt mich gerade ein potentieller Käufer, wie es denn mit der Garantie für da Fahrzeug aussehe? Ich bin doch kein Händler und kann daher auch keine Garantie geben, habe ich ihm geantwortet. Dieser meinte dann aber, dass ich mein Fahrzeug wohl nie ohne die Garantie verkaufen könnte, da dieses Pflicht ist in Deutschland und man auch als Privatverkäufer so etwas, was sich Garantieversicherung nennt, abschließen müsse. :?
Kann mir jemand SCHNELL einen Tipp geben, ob das so stimmt und wo ich diese Versicherung am besten schon gestern, noch herbekomme?
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Beitragvon Frank » 13.03.2010, 18:24

Hallo Niklas,
ich hoffe es ist noch nicht zu spät für meine Antwort.
Also die Garantie, die Verkäufer auf die verkauften Waren geben müssen, gibt es bereits seit 2002. Seitdem sind alle dazu verpflichtet, auf die Waren eine Garantie von 12 Monaten zu geben. Mann kann dieses aber auch vertraglich ausschließen. Sicherlich ist es aber gerade bei einem Autoankauf für die Käufer von großer Bedeutung, dass sie sich so absichern, falls das KFZ dann doch nicht so top ist, wie vom Verkäufer angepriesen. Die Garantieversicherung kann man bereits für kleines Geld bei vielen Versicherungen abschließen. Namen darf ich hier nicht nennen, kann dir aber bei Interesse gerne einige per PN zukommen lassen.
Zuletzt geändert von Frank am 13.03.2010, 19:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitragvon Michael » 13.03.2010, 19:12

Hallo
Frank,ich glaube, du hast die Frage ein wenig missverstanden. Bei Privaten Verkäufen MUSS keine Garantie gegeben werden, kann aber. Verkäufer, die eine Garantie gewähren haben sicherlich gerade bei einem Autoverkauf die besseren Karten. Die Garantie kann im Anschluss aber auch der Käufer bei seiner Versicherung beantragen. Beachtet werden muss hier aber, dass in den ersten 30 Tagen eine Wartezeit besteht und die Versicherung erst im Anschluss daran mit ihren Leistungen eintritt. Beachten sollte man auch die genauen Bedingungen der Versicherungsanbieter. Die Verschleißteile, wie Bremsen, sind immer ausgeschlossen. Bei anderen Teilen ist es wichtig, dass man den größten Schutz versichert.
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