von Frank » 15.03.2010, 21:40
Hallo Christine,
Laut VVG wird bei einer Veräußerung des Eigentums die Versicherung an den neuen Eigentümer übergehen. Der Grund ist der, dass die Versicherung nicht an die Person sondern an die Sache, hier das Gebäude gebunden ist. Dieser hat aber ein Sonderkündigungsrecht, welches er nutzen kann, wenn er das Gebäude woanders versichern möchte.
Die Versicherung wird sich mit dir in Verbindung setzen, wird dir die aktuellen Vertragsbedingungen mitteilen und wird dir dann eine gewisse Zeit geben in der du dich entscheiden kannst ob du das Angebot der Versicherung annimmst oder dich für eine andere Versicherung entscheidest. Nach Ablauf der Frist wird der Vertrag so fortgesetzt, wie er dir zu gesendet wird.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Tipps vom Fachmann Euer Frank