Gegnerischer Anwalt abgedeckt?


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Gegnerischer Anwalt abgedeckt?

Beitragvon Stefanie » 23.02.2010, 14:16

Übernimmt meine Rechtsschutz Versicherung auch die Kosten des gegnerischen Anwalts oder wer bezahlt die Kosten? Ausgangspunkt ist der, dass meine Ex Vermieter mich zu zahlenden Reparaturen aufgefordert haben und dieses mit einem Rechtsanwalt gemacht haben. Ich habe die Kosten jetzt gezahlt, jetzt fordern sie aber auch noch, dass ich die Anwaltskosten übernehme. Bin ich dazu verpflichtet? Sie haben mir im Vorfeld gar nichts von den Reparaturen selber mitgeteilt, sondern es gleich über den Anwalt laufen lassen.
Stefanie
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Frank » 23.02.2010, 16:18

Deine Rechtsschutz Versicherung kommt für den gegnerischen Anwalt nicht auf. Lediglich deine anwaltlichen Kosten sind dadurch abgedeckt. Ob die Kosten von dir übernommen werden müssen hängt davon ab, ob der Anwalt dich wegen der Zahlung in Verzug gesetzt hat, oder ob du gleich nach dem ersten Schreiben die Zahlung getätigt hast. Falls du die Zahlung erst nach dem geforderten Zahlungstermin getätigt haben solltest, so musst du die Kosten tragen. Falls die Zahlung nach Fristsetzung erfolgte, eventuell ein zweites Schreiben, das als Mahnung deklariert war, bei dir eingegangen ist, ist es deine Pflicht, die Kosten zu tragen.
Hast du die Zahlung fristgerecht getätigt, so muss der Antragssteller die Kosten tragen. Da es ja auch im Vorfeld keinerlei Mitteilung an dich gegeben hat, dass eine Rechnung zu begleichen ist, und deine Vermieter nur den Weg über den Anwalt genutzt haben um ihrer Forderung dir gegenüber ein wenig Nachdruck zu geben, steht ihnen keinerlei Übernahme der Kosten zu.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

 


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