mir wurde neulich eine Berufshaftpflichtversicherung angeboten. Ich habe sie nicht abgeschlossen, weil ich davon ausging, dass ich doch für die Fehler, die ich im Beruf mache und die dort zu Schäden führen, durch meinen Arbeitgeber versichert bin. Nun habe ich gehört, dass das eigentlich nicht grundsätzlich der Fall ist, sondern dass ich schon selbst dafür verantwortlich bin, wenn ich in der Ausübung meines Berufs einen Fehler mache, obwohl ich die Arbeit ja für meinen Arbeitgeber verrichte. Wie ist es denn nun richtig? Gilt die Betriebshaftpflichtversicherung auch für Fehler der Arbeitnehmer oder ist die nur allgemein für den Betrieb gedacht und ich muss mich nochmal selbst versichern?
Liebe Grüße
Sabine
