von Robin » 26.08.2010, 08:49
Hallo Christine,
Die Beitragsbemessungsgrenze ist in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt die Grenze des Einkommens (brutto) vor, bis zu der die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Die Grenze liegt 2010 bei 3.750 € monatlich, verdient ein Arbeitnehmer mehr, werden die Beiträge prozentual nur bis zu diesem Betrag abgeführt.
Mit der Versicherungspflichtgrenze (ich denke die ist interessanter für Dich wenn du wechseln möchtest) legt der Gesetzgeber fest, bis zu welcher Einkommensgrenze ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Erst wenn das monatliche Bruttoeinkommen diese Grenze übersteigt, kann ein Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln. Derzeit liegt sie bei 4.162,50 € monatlich oder 49.950 € jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze wird aber jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegt.
LG Robin