GKV Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze


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GKV Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze

Beitragvon Christine » 26.08.2010, 08:40

Hallo, ich wollte mich mal (noch ganz unverbindlich) über die private Krankenversicherung informieren. Ich bin Angestellte, aber bei den ständigen Kürzungen und Beitragserhöhungen der gesetzlichen Versicherung wollte ich doch mal sehen ob ich nicht die Möglichkeit habe mich selbst zu versichern. Ich habe mich bisher nur ein bisschen durchs Internet gelesen, aber da ich mich nicht gut mit den Thema auskenne habe ich jetzt eigentlich nur mehr Fragezeichen im Kopf als vorher. Kann mir jemand sagen was der Unterschied zwischen Beitragsbemessungs- und der Versicherungspflichtgrenze ist? Danke
Christine
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Robin » 26.08.2010, 08:49

Hallo Christine,
Die Beitragsbemessungsgrenze ist in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt die Grenze des Einkommens (brutto) vor, bis zu der die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung berechnet werden. Die Grenze liegt 2010 bei 3.750 € monatlich, verdient ein Arbeitnehmer mehr, werden die Beiträge prozentual nur bis zu diesem Betrag abgeführt.

Mit der Versicherungspflichtgrenze (ich denke die ist interessanter für Dich wenn du wechseln möchtest) legt der Gesetzgeber fest, bis zu welcher Einkommensgrenze ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss. Erst wenn das monatliche Bruttoeinkommen diese Grenze übersteigt, kann ein Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln. Derzeit liegt sie bei 4.162,50 € monatlich oder 49.950 € jährlich. Die Versicherungspflichtgrenze wird aber jährlich vom Gesetzgeber neu festgelegt.
LG Robin
Robin
Moderat Versichert ;-)