Greift die Mietrechtsschutz sofort nach Vertragsabschluss?


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Greift die Mietrechtsschutz sofort nach Vertragsabschluss?

Beitragvon Anni0107 » 12.05.2010, 09:05

Ich habe vor 4 Wochen eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nun steht wegen der NK-Abrechnung die vor 2 Wochen in der Post lag Ärger in der Luft. Für den Fall, dass ich nun rechtliche Schritte gegen meinen Vermieter einreichen muss, greift die Versicherung schon oder müsste ich noch warten?
Anni0107
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Chris » 12.05.2010, 19:46

Hallo Anni,
Im Allgemeinen beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein angeben ist und mit Zahlung des ersten Beitrages. Einige Versicherungen behalten sich allerdings vor, innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsabschluss das Recht vor, nicht zu Leisten.
Ganz sicher können Sie gehen, wenn Sie mit Ihrer Versicherung sprechen.
LG
Chris
Moderat Versichert ;-)
 

 


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