von Chris » 12.05.2010, 19:46
Hallo Anni,
Im Allgemeinen beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein angeben ist und mit Zahlung des ersten Beitrages. Einige Versicherungen behalten sich allerdings vor, innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsabschluss das Recht vor, nicht zu Leisten.
Ganz sicher können Sie gehen, wenn Sie mit Ihrer Versicherung sprechen.
LG