Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbekleidung?




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Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbekleidung?

Beitragvon Fam.Jacobsen » 23.07.2010, 11:48

Hallo.
Wir haben eben in einem anderen Thema gelesen, dass eine Versicherung (Kfz) bei grober Fahrlässigkeit die Zahlungen ganz oder teilweise verneinen kann.
Wie schaut es eigentlich bei einer Unfallversicherung aus, die z.B. ein Motorradfahrer hat und der einen Unfall hat, bei der er allerdings keine ausreichende Schutzbekleidung trägt?
Mein Bruder fährt nämlich im Sommer meist ohne Lederanzug Motorrad (lediglich Helm und Nierenschutz) und ich mache mir da Sorgen, sollte er einen Unfall erleiden.
Gruß
Familie Jacobsen
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Re: Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbekleidung?

Beitragvon Thomas » 23.07.2010, 12:59

Hallöchen,
wenn ihr Bruder einen Unfall erleiden sollte (was ihm sicher keiner wünscht) und er keine ausreichende Schutzbekleidung getragen hat, kann die Unfallversicherung natürlich die Leistung verringern oder gar ganz ablehnen, eben weil er mit grober Fahrlässigkeit gehandelt hat. Gerade im Sommer ist es oft zu sehen, das Motorradfahrer, aber häufiger Moped und Rollerfahrer, nur mit Helm fahren und ansonsten die luftigen kurzen Hosen , Sandalen und T-Shirt fahren. Ein Unfall hat da enorme Folgen schon bei einer Geschwindigkeit von 30 Km/H. Einige Versicherungen bieten aber die zusätzliche Option des ausschlusses der Fahrlässigkeit an und diese Zusatzoption würde ich immer empfehlen.
Gruß Thomas
Thomas
Moderat Versichert ;-)
 

Re: Grobe Fahrlässigkeit bei fehlender Schutzbekleidung?

Beitragvon Jabberwocky » 24.07.2010, 23:45

Guten Tag!
In modernen aktuellen Bedingungswerken ist -wie mein Vorredner bereits erwähnt hat- die Einrede der groben Fahrlässigkeit meist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Versicherung auch bei einem grob fahrlässig Verursachten Unfall zahlt. Dies ist vorallem im KFZ-Bereich eine wichtige Klausel, auf die man achten sollte.

Zum Thema Unfallverischerung: Hier trifft das von mir geschriebene ebenso zu. Dennoch sollte man bei Motorrad-Fahren nicth grob fahrlässig handeln. Was bring einen die beste Unfallversicherung wenn man es nicht überlebt o. ä?!

Bitte unbedingt Bedingungswerk prüfen inwieweit die grobe Fahrlässigkeit hier erwähnt ist...

Schöne Grüße
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