Haftet gesetzliche UV auch bei beruflicher Auslandsreise?


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Haftet gesetzliche UV auch bei beruflicher Auslandsreise?

Beitragvon isegrim » 29.06.2010, 15:11

Hallo,
ende August muss ich aus beruflichen Gründen für eine Zeit von ca 1 Monat ins Ausland ( England ) reisen. Ich bin zwar kein Mensch der überängstlich oder übervorsichtig ist, aber dennoch möchte ich gerne ganz sicher gehen, dass ich dort im Fall der Fälle auch richtig versichert bin. Mit meiner Krankenkasse habe ich mich schon zusammen gesetzt und wir haben meinen Versicherungsschutz auf diesen Umstand hin angepasst. Nun steht für mich allerdings noch die Frage nach dem Unfallschutz im Raum. Gilt diese betriebliche Auslandsreise ganz offiziell zur Arbeit und fällt somit ein Unfall in den Bereich der gesetzlichen UV oder ist es als privat einzustufen und meine UV haftet. Oder sollte ich ganz sicher gehen und eine Art Auslandsunfallversicherung abschließen.
Kann jemand mir weiter helfen?
Vielen Dank
Isegrimm
isegrim
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 29.06.2010, 17:58

Guten Abend.
Wenn Sie auf Dienstreise im Ausland unterwegs sind, dann sind sie selbstverständlich auch dort über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und erhalten die gleichen gesetzlichen Zuwendungen und Unterstützungen wie in Deutschland auch. Informieren Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber ob und wenn ja welche Bescheinigungen sie zur Leistungssicherung im Gastland mitführen sollen. Kann dieser Ihnen das nicht sagen, etwa weil es für den Betrieb nicht üblich ist, dass Auslandsreisen stattfinden, bekommen Sie alle nötigen Informationen sowie die nötigen Bescheinigungen auch bei Ihrer Krankenkasse.
Dennoch wäre es von Vorteil, wenn Sie sich auch auf privaten Wege Versichern, denn die Leistungen im Ausland sind nicht immer dem Standard in Deutschland entsprechend und Kosten, die über das gesetzliche Maß in Deutschland hinaus gehen müssten Sie dann selber tragen. Außerdem sind sie dann auch über die im Ausland vorhandenen Arbeitszeiten vollkommen versichert, denn private Unternehmungen, die nicht direkt mit der Arbeit in Verbindung stehen, sind wie auch in Deutschland sonst nicht abgesichter.
Gruß
Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

 


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