Haftpflicht für Kinder in jedem Alter?


« Alternativen zu tradierten Versicherungskonzepten?    •    Ledergarnitur beschädigt, Betrag zustimmen? »

Haftpflicht für Kinder in jedem Alter?

Beitragvon Sabine75 » 14.05.2011, 21:08

Hi zusammen,

ich habe eine Familienhaftpflichtversicherung und 2 Kinder. Sie sind 6 und 8 Jahre alt. Nun habe ich neulich von einer Arbeitskollegin erfahren, dass die private Haftpflichtversicherung gar nicht für alle Schäden aufkommt, die meine Kinder u. U. anrichten könnten. Es hängt wohl vom Alter ab und davon, ob man als Eltern seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Dabei geht es darum, dass ich in einem gewissen Alter die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben kann, wenn meine Kinder z. B. auf dem Schulweg sind oder am Nachmittag draußen spielen und dass ich deshalb überhaupt nicht verpflichtet wäre, diese Schäden zu erstatten. Da mich die Verpflichtung nicht trifft, trifft sie logischerweise meine Versicherung auch nicht. Finde ich schon übel, denn es gibt ja auch sowas wie eine moralische Verpflichtung, jemandem den Schaden zu ersetzen, den man ihm zugefügt hat.
Meine Frage dazu: in welchem Alter müssen die Kinder sein, damit die Privathaftpflicht die Schäden ersetzt, die sie verursachen?

Beste Grüße

Sabine
Sabine75
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon VMD Bochum » 04.09.2011, 19:15

Ein Kind ist von 0-6 Jahren deliktunfähig von 7-17 Jahren ist es beschränkt deliktfähig. Ab 18, voll deliktfähig.

Somit ist von Kindern, die einen Schaden verursachen, kein Schadenersatz einzufordern. Bei bedingt deliktfähigkeit ist das Thema, Aufsichtspflicht.

Wenn also der 7-17 jährige, die "geistige" Einsicht nicht hat, dass es zu dem Schaden gekommen sein kann durch seine Handlung, dann ist der 7-17 jährige auch nicht haftbar zu machen.
VMD Bochum
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon pangasius » 10.09.2011, 14:25

Klingt so weit ganz nachvollziehbar.
Aber was ist denn nun mit dem Satz: "Eltern haften für ihre Kinder" ?
pangasius
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon VMD Bochum » 10.09.2011, 20:59

Garnichts... ist nicht rechtens ;) Ist ein Schild was sich eingebürgert hat aber kein rechtlichen Anker besitzt.
VMD Bochum
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon MaennieD » 16.09.2011, 14:28

Hallo,

ganz so ist es auch nicht. Die Eltern müssen in der Regel nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Kann man ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen, sind sie haftbar für den Schaden, der durch das Kinder hervorgerufen wurde und dessen Verursacher die Eltern aufgrund der Aufsichtspflichtverletzung sind. Allerdings ist eine solche Aufsichtspflichtverletzung nur in wenigen Fällen gegeben. Wenn Kinder auf dem Schulweg sind oder nach der Schule draußen spielen und in vielen anderen Situationen ist die Aufsichtspflicht nur stark eingeschränkt gegeben. Trotzdem finde ich es dumm, dass Haftpflichtversicherungen sich darauf berufen können. Ist wieder mal so ein Fall, in dem Versicherungen gerne verkauft werden und sich letztendlich aus der Verpflichtung zur Leistung befreien. Mir wäre es peinlich, jemanden auf einem Schaden sitzen zu lassen, den mein Kind verursacht hat.

BG

MaennieD
MaennieD
Moderat Versichert ;-)
 

 


  • Ähnliche Beiträge für Haftpflicht für Kinder in jedem Alter?, Privathaftpflicht Forum