ich habe eine Familienhaftpflichtversicherung und 2 Kinder. Sie sind 6 und 8 Jahre alt. Nun habe ich neulich von einer Arbeitskollegin erfahren, dass die private Haftpflichtversicherung gar nicht für alle Schäden aufkommt, die meine Kinder u. U. anrichten könnten. Es hängt wohl vom Alter ab und davon, ob man als Eltern seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Dabei geht es darum, dass ich in einem gewissen Alter die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben kann, wenn meine Kinder z. B. auf dem Schulweg sind oder am Nachmittag draußen spielen und dass ich deshalb überhaupt nicht verpflichtet wäre, diese Schäden zu erstatten. Da mich die Verpflichtung nicht trifft, trifft sie logischerweise meine Versicherung auch nicht. Finde ich schon übel, denn es gibt ja auch sowas wie eine moralische Verpflichtung, jemandem den Schaden zu ersetzen, den man ihm zugefügt hat.
Meine Frage dazu: in welchem Alter müssen die Kinder sein, damit die Privathaftpflicht die Schäden ersetzt, die sie verursachen?
Beste Grüße
Sabine
