Haftpflichtschaden - Alkoholeinfluss


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Haftpflichtschaden - Alkoholeinfluss

Beitragvon chalente » 15.01.2012, 22:28

Hallo Community,

ich habe am 18 Geburtstag meines Freundes unter Alkoholeinfluss das Parkett aus Unachtsamkeit zerkratzt.


Schadensdiagnose (bis jetzt nur über Telefon): mehrere deutlich sichtbare und fühlbare Kratzer im Parkett, allerdings keine Löcher oder Zersplitterungen

Tathergang: Wir (7 Personen) saßen gemeinsam auf einer Couch, welche über ein ausfahrbares Untergestell verfügt.
Dieses Untergestell ist bei dieser Belastung aus der Führungsschiene geflogen und lag mit einem Ende auf dem Parkett.
(auf der einen Seite hat es Räder zum ausfahren, während die Andere Seite nur über eine Metallschiene verfügt. Diese Metallschiene ist aus der Führung geflogen und ist auf das nackte Parkett geknallt.)

Für das Herausfallen aus der Führungsschiene war ich allerdings nicht verantwortlich!

Erstmal wurde nichts gegen diese Situation unternommen, aber da mich dieses schräge Untergestell irgendwann genervt hat, habe ich es versucht wieder in die Führung zu bekommen.
Dazu habe ich es mehrmals hin und hergezogen, wobei die freiligende Schiene das Parkett zerkratzt hat.

Ich ging an dem Abend nicht davon aus, dass eventuelle Metallteile am Unterboden das Parkett zerkratzen. Ich hatte etwas leichtsinnig versucht die Schiene in die Führung zu bekommen, weil ich in dem Moment nicht davon ausging, das die Schiene freiliegt.
Ich wusste halt nicht, wie dieser Untersatz funktionierte.

Der Schaden wurde im Übrigen erst am darauffolgenden Tag diagnostiziert, d h. das Untergestell lag die ganze restliche Nacht in dieser Unglimpflichen Position.

Bei dem ganzen Geschehen war Alkohol im Spiel, ich war aber auf jeden Fall zurechnungsfähig.


Es gibt jetzt mehrere Probleme:
1. Es gibt keinen eindeutigen Beweis, dass ich der alleinige Verursacher der Kratzer bin (es lag die ganze Nacht schräg)?
2. Wie sieht es mit dem Alkohol aus? (In das Versicherungsschreiben einbringen oder besser rauslassen?)
3. Was passiert, wenn sich herausstellt, dass mehrere Leute an dem Schaden verantwortlich sind? (z.B. in dem doch 2 Einstulpungen durch das Herunterknallen sichtbar sind)

Ich habe den Schaden noch nicht gesehen, spätestens Übermorgen kann ich Fotos posten.

Für Beratung bin ich sehr dankbar
chalente
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Willy » 26.01.2012, 16:03

Hallo Chalente,

also wie du es beschreibst, ist der Schaden dir nicht eindeutig zuzuschreiben und dann wird es für die geschädigte Person, dürfte ja wohl der Gastgeber sein, schwierig, gerade dir den Schaden in die Schuhe zu schieben. Erst einmal ist es ja so, dass der Gastgeber euch auf eine offensichtlich defekte Couch gesetzt hat. In dem Moment ist er nach meiner Auffassung überhaupt selbst verantwortlich für den Schaden. Schlimmer noch, er hat in Kauf genommen, dass ihr euch dabei unter Umständen verletzt hättet. Anders wäre es nur, wenn ihr so schlimm auf dem Sofa rumgerohrt hättet, dass es dadurch womöglich kaputt gegangen ist :wink: Die andere Frage, die sich mir aufdrängt: Wo war der Gastgeber, als das Untergestell aus der Führung gerutscht ist? Habt ihr ihm nicht Bescheid gesagt, so dass er selbst einen Reparaturversuch hätte vornehmen können? Hat er es mitbekommen oder hätte er es mitbekommen müssen? All das sind Fragen, die sicherlich auch deine Versicherung stellen wird, wenn du den Schaden meldest. Eine Haftpflichtversicherung erfüllt ja zwei Aufgaben. Zunächst bemüht sie sich, den Schadensersatzanspruch abzuwehren, wenn er dir nicht eindeutig zuzurechnen ist. Nur wenn sich herausstellt, dass du wirklich zum Schadensersatz verpflichtet bist, übernimmt sie diesen auch. Den Alkohol würde ich dabei erst mal nicht erwähnen. Er war ja wohl auch nicht ursächlich für den Schaden. Wirst du allerdings danach gefragt, dann musst du das auch wahrheitsgemäß beantworten.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Päule » 27.01.2012, 10:29

Hi,

also ich würde an deiner Stelle angeben, dass der Schaden unter Alkoholeinfluss einstanden ist. Ansonsten wird dir womöglich später der Versicherungsschutz verwehrt. Dabei würde ich aber auch genau angeben, wie viel du vorher getrunken hast, weil du ja selbst schreibst, dass du nicht betrunken gewesen wärst, sondern nur vorher schon Alkohol getrunken hättest. Also zwei Glas Bier oder Wein machen einen ja noch nicht unzurechnungsfähig und in der Regel ist man dann noch klar genug im Kopf, um keine Möbel zu zerstören.

Gruß
Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)