Haftpflichtschaden Kinder


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Haftpflichtschaden Kinder

Beitragvon Sabine75 » 28.01.2012, 11:28

Hallo,

meiner kleinen Tochter ist ein Missgeschick passiert. Sie hat auf dem Kindergeburtstag einer Freundin einen Lampenschirm stark beschädigt. In dem Kinderzimmer befand sich eine Lampe mit einer Glaskuppel. Die Kinder haben gespielt und getobt, wie es nun einmal so ist und dabei hat meine Tochter wohl etwas gegen diese Lampe geworfen, natürlich nicht mit Absicht. Sie hat einfach nicht so getroffen, wie sie wollte. Der Lampenschirm ist nun kaputt und die Mutter der Freundin erzählte mir, als ich meine Tochter abholte, dass der Lampenschirm sehr teuer gewesen sei. Ich habe ihr zugesagt, dass der Schaden natürlich ersetzt wird. Einen Ersatzlampenschirm gibt es nicht mehr für diese Leuchte, also musste eine komplett neue Leuchte angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf über 300 Euro. Ziemlich teure Lampe für ein Kinderzimmer, aber daran kann ich wohl nichts ändern. Ich habe es der Haftpflichtversicherung gemeldet und die lehnt nun die Begleichung des Schadens ab, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, vielmehr das Kind sogar in der Obhut der geschädigten Gastgeberfamilie stand. Was habe ich noch für eine Möglichkeit? Ich weiß ja, dass Haftpflichtversicherungen in solchen Fällen nicht bezahlen und habe so etwas schon befürchtet. Aber ich möchte weder selbst auf den 300 € sitzen bleiben, noch die Eltern der Freundin meiner Tochter damit im Stich lassen.

Gruß

Sabine75
Sabine75
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Speedy » 28.01.2012, 11:41

Hi Sabine,

da wirst du leider nicht umhin kommen, entweder die Lampe selbst zu bezahlen oder die Eltern selbst auf den Kosten sitzen zu lassen. Dass die Haftpflichtversicherung in einem solchen Fall nicht bezahlt, ist klar. Sie kommt gerade in diesem Alter nur dann für die Kosten auf, wenn man dir eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen kann. Gerade das ist aber bei einem Kindergeburtstag, zu dem die Kinder eingeladen werden und bei dem auch den Gasteltern eine gewisse Verpflichtung, nämlich die Aufsichtspflicht, zukommt, ja schon mal gar nicht möglich. Aber ich muss auch sagen, dass es nicht sehr klug oder vielleicht auch versnobt ist, eine so teure und gleichzeitig empfindliche Leuchte in einem Kinderzimmer aufzuhängen, geradezu gefährlich. Kinder toben immer einmal und dann auch noch in diesem Zimmer den Geburtstag zu feiern, da weiß ich gar nicht, was ich davon halten soll. Im Prinzip kannst du noch froh sein, dass den Kindern nichts passiert ist durch die Glassplitter. Also ehrlich gesagt finde ich das verantwortungslos und würde mir nicht noch Gedanken darüber machen, diese Fehlanschaffung zu ersetzen.

Speedy
Speedy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 30.01.2012, 13:49

Gesetzlich gesehen musst du für den Schaden nicht haften!
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Phoenixlee » 27.03.2012, 09:23

Well, good post,very constructive!
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Phoenixlee
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 27.03.2012, 12:09

So ist es...

ich habe den Beitrag über meinem nur kurz zusammengefasst ;)
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Jörg » 05.04.2012, 21:11

Hallo,

grundsätzliche kann ich mich der Rechtsauffassung der Versicherung nur anschließen. Es ist auch nicht die "böse" Versicherung die mal wieder einen Schaden nicht regulieren will; vielmehr gibt es nach deren Rechtsauffassung keine Haftungsgrundlage (hier: Aufsichtspflichtsverletzung und "wahrscheinlich" deliktunfähiges Kind).

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahrs (im Straßenverkehr auch teilweise bis zum 10. Jahr) nicht selbst haftbar gemacht werden können. Liegt auch keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dennoch bleibt meist die „moralische Verpflichtung“ gegenüber den Geschädigten wie z. B. den Nachbarn.

Allerdings kann zwischenzeitlich die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ bis zum vollendeten 7. Lebensjahr, bei manchen Versicherern auch bis zum 10. Lebensjahr ausgeschlossen werden (... solltest mal bei Deinem Versicherer nachfragen) :roll:

Ich denke das auch bei Dir das moralische Problem (hier: Bekannte) besteht, bei einem Fremden wäre es Dir eventuell gleichgültig !?

Ansonsten gefallen mir die Ausführungen von Speedy, denen ich mich gerne anschließe.

Du kannst Dich doch prima hinter der Haftfplichtversicherung "verstecken" (... ich habe mein Möglichstes getan und bin jetzt leider an die Entscheidung meiner Haftpflichtversicherung gebunden).
Wenn die Geschädigten sich mit dieser Ablehnung nicht einverstanden erklären, bleibt ihnen ja noch die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten - für diesen Fall wirst Du durch Deinen Haftpflichtversicherer auch rechtlich vertreten; denn die Haftpflicht befriedigt rechtlich begründete Ansprüche und lehnt unbegründete ab.

Recht oder Moral, entscheide selbst :?:

LG
Jörg
Jörg
Unterversichert ;-)
 

 


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