meiner kleinen Tochter ist ein Missgeschick passiert. Sie hat auf dem Kindergeburtstag einer Freundin einen Lampenschirm stark beschädigt. In dem Kinderzimmer befand sich eine Lampe mit einer Glaskuppel. Die Kinder haben gespielt und getobt, wie es nun einmal so ist und dabei hat meine Tochter wohl etwas gegen diese Lampe geworfen, natürlich nicht mit Absicht. Sie hat einfach nicht so getroffen, wie sie wollte. Der Lampenschirm ist nun kaputt und die Mutter der Freundin erzählte mir, als ich meine Tochter abholte, dass der Lampenschirm sehr teuer gewesen sei. Ich habe ihr zugesagt, dass der Schaden natürlich ersetzt wird. Einen Ersatzlampenschirm gibt es nicht mehr für diese Leuchte, also musste eine komplett neue Leuchte angeschafft werden. Die Kosten belaufen sich auf über 300 Euro. Ziemlich teure Lampe für ein Kinderzimmer, aber daran kann ich wohl nichts ändern. Ich habe es der Haftpflichtversicherung gemeldet und die lehnt nun die Begleichung des Schadens ab, weil ich meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe, vielmehr das Kind sogar in der Obhut der geschädigten Gastgeberfamilie stand. Was habe ich noch für eine Möglichkeit? Ich weiß ja, dass Haftpflichtversicherungen in solchen Fällen nicht bezahlen und habe so etwas schon befürchtet. Aber ich möchte weder selbst auf den 300 € sitzen bleiben, noch die Eltern der Freundin meiner Tochter damit im Stich lassen.
Gruß
Sabine75
