Haftpflichtversicherung für Auszubildende


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Haftpflichtversicherung für Auszubildende

Beitragvon Willy » 06.10.2011, 10:21

Hallo zusammen,

mein Sohn hat in diesem Jahr die Ausbildung begonnen. Er ist 18 Jahre alt und wohnt noch in unserem Haushalt. Ein Versicherungsvertreter hat ihm nun den Abschluss einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Mich erstaunt das ein wenig, denn ich ging bisher davon aus, dass er, so lange er noch im elterlichen Haushalt lebt, durch die Familien-Haftpflichtversicherung mit versichert ist. Bin ich da im Irrtum und er braucht tatsächlich eine eigene private Haftpflichtversicherung oder wollte der gute Mann nur eine Versicherung mehr verkaufen?

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon proximus » 07.10.2011, 14:09

Dein Sohn ist bis Ende der 1. Ausbildung mitversichert. Das ist ein Grundsatz in der PHV. Es spielt auch keine Rolle ob er noch im Elternhaus wohnt oder nicht. Nur wenn er im Ausland wohnen würde wäre er nicht mehr mitversichert. Manche Versicherer haben aber auch hierfür Regelungen die sogar den Auslandsaufenthalt mitversicher bzw. auch eine 2. Ausbildung. Da müsstest du aber mal in die Bedingungen deiner Haftpflicht reinschauen!

LG proximus
proximus
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Päule » 07.10.2011, 20:37

Hi Willy,

ich denke mal, da wollte jemand an deinem Sohn Geld verdienen. Diesen Makler, der deinen Sohn da beraten hat, kannst du wirklich nicht weiter empfehlen, denn es wäre vollkommener Blödsinn, wenn er in der Ausbildung eine eigene private Haftpflichtversicherung abschließen würde. Er ist während der Ausbildung auf jeden Fall, noch in der Familienversicherung mit versichert und wenn er noch im elterlichen Haushalt lebt, erst recht. Es ist also absolut nicht erforderlich, dass er für sich allein eine neue private Haftpflichtversicherung abschließt.

Gruß

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon tullip » 19.10.2011, 18:18

Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass Auszubildende die noch im elterlichen haushalt leben auch in der Haftpflichtversicherung mitinbegriffen sind. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung kann jedoch unter Umständen Sinn machen, wenn damit ein relevanter Versicherungsfall abgedeckt würde, den die elterliche HPV nicht mit abdeckt. Erforderlich ist dies aber dennoch nicht.
tullip
Unterversichert ;-)