Haftplicht auch bei Diebstahl ?


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Haftplicht auch bei Diebstahl ?

Beitragvon Maltee211 » 04.05.2011, 13:58

Hallo,
Ich bin neu hier im Forum da ich ein Problem habe.
Mein Problem ist das ein Freund von mir, mir seinen Roller geliehen hat
für eine woche da ich in den Ferien zu meinem Praktikumsplatz kommen musste.
Nun das Problem ist jetzt ich habe den Roller immer bei mir auf dem Parkplatz gestellt
und in der nacht von Donnerstag auf Freitag letzter Woche wurde der Roller gestohlen.
Nun jetzt meine Frage, da der Roller nur auf Kfz-haftpflicht ohne Diebstahlschutz
Angemeldet worden war gibt es von dieser Versicherung kein Geld und ich habe
mich gefragt ob das nicht über meine Privathaftplficht laufen könnte.
Ist auch schon der Polizei gemeldet allerdings wird die wohl nicht viel tuen können.
Wäre dankbar um jede schnelle antwort.

Danke im Vorraus.

Malte
Maltee211
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon proximus » 05.05.2011, 14:16

Hallo Malte,

leider kannst du den Schaden nicht über deine PHV regulieren. Dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht/Kasko. Aber wie du ja anscheinend schon recherchiert hast, wird diese auch nciht für den Schaden aufkommen!

Eine PHV reguliert niemals Schäden im Zusammenhang die durch oder an Kfz´s entstehen.

LG
proximus
proximus
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon derAlte » 18.06.2011, 01:04

@proximus: Eine PHV reguliert selbstverständlich Schäden, die an einem KFZ entstehen.
derAlte
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Sabine75 » 19.06.2011, 18:27

Hallo Malte,

die private Haftpflichtversicherung würde Schäden erstatten, die du an dem Roller verursacht hast, wenn du ihn nicht gerade selbst fährst. Hättest du ihn z. b. umgeworfen und er würde dadurch beschädigt werden, dann wäre das ein Fall für die Privathaftpflicht. Aber ein Diebstahl ist ja kein Schaden, den du anrichtest. Er wurde durch den Dieb angerichtet und das auch noch vorsätzlich. Außerdem sind meines Wissens Schäden an geliehenen Sachen sowieso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Lieben Gruß

Sabine
Sabine75
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 19.06.2011, 23:41

Hallo Sabine!

Sabine75 hat geschrieben:Hallo Malte,

die private Haftpflichtversicherung würde Schäden erstatten, die du an dem Roller verursacht hast, wenn du ihn nicht gerade selbst fährst. Hättest du ihn z. b. umgeworfen und er würde dadurch beschädigt werden, dann wäre das ein Fall für die Privathaftpflicht.

Diese Antwort ist falsch. Bei einem geliehenen Fahrzeug haftet nicht die Versicherung des Schädigers!

Aber ein Diebstahl ist ja kein Schaden, den du anrichtest. Er wurde durch den Dieb angerichtet und das auch noch vorsätzlich. Außerdem sind meines
Wissens Schäden an geliehenen Sachen sowieso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Auch diese Antwort ist vom Grundsatz falsch! Denn in einigen PHV´s sind geliehene Sachen mitversichert.
Ausnahme Kraftfahrzeuge.


Lieben Gruß

Sabine


Phantom
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

 


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