Handyversicherung von AXA


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Handyversicherung von AXA

Beitragvon KingKong » 30.10.2011, 14:42

Guten Tag, ich hoffe eines der Mitglieder dieses Forums kann mir folgende Frage beantworten:
Ich habe mir Mitte April den Handyschutzbrief beim Kauf meines neuen Smartphones für 79,95€ gleich dazu gekauft. Und dachte das Handy sei damit automatisch versichert. Vorgestern bei der Durchsicht meiner Unterlagen ist mir aber folgendes aufgefallen: Man muss bevor der Versicherungsschutz "komplett" aktiviert ist, sich online registrieren. Darauf wurde ich aber vom Verkäufer nicht hingewiesen. Und nun eine Registrierung vorzunehmen ist leider auch nicht mehr möglich, da diese nur 30 Tage nach Kauf möglich sind. Nun meine Frage:
- Ist mein Handy teilweise, komplett oder nicht versichert im Schadensfall?
- Oder sind die knapp 80€ einfach futsch?
KingKong
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Päule » 31.10.2011, 23:01

Hi KingKong,

also ich glaube nicht, dass eine Versicherung berechtigt ist, den Versicherungsschutz von einer zusätzlichen Aktivierung abhängig zu machen. Deshalb blaube ich auch nicht, dass du das Geld nun sozusagen in die Tonne gekloppt hast. Einen teilweise Versicherungsschutz kann es eigentlich auch nicht geben, denn du hast den vollen Versicherungsschutz bezahlt. Der wurde dir ja auch nicht erst nach einer Registrierung abgenommen. Trotzdem würde ich an deiner Stelle, da dir dieser Passus jetzt erst aufgefallen ist, einmal bei der Versicherung nachfragen, und zwar möglichst schriftlich oder per E-Mail, damit du dann auch etwas in der Hand hast, wenn du eine Antwort bekommst. Ansonsten geht der Stress womöglich dann los, wenn du wirklich mal einen Schaden hast. So kannst du es auf jeden Fall jetzt schon im Vorfeld klären.

BG

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Ramirez » 16.11.2011, 22:45

Wenn du beim Kauf des Handys und Abschluss der Versicherung eine Police erhalten hast, dann kann der Versicherer den Versicherungsschutz nicht von einer weiteren Handlung deinerseits abhängig machen. Er kann dir also den Versicherungsschutz nicht verweigern, denn du hast schließlich die Prämie bezahlt. Neben der Registrierungsmöglichkeit hat aber doch die Versicherung bestimmt auch eine Adresse. Deshalb würde ich noch einmal schriftlich darauf hinweisen, dass du diese Versicherung abgeschlossen hast, damit du nicht am Ende unnötige Laufereien hast, um dein Geld zu bekommen, falls mal was mit deinem Handy passiert. Aber grundsätzlich hast du nach der Bezahlung der Versicherung auch einen Anspruch auf Versicherungsleistungen. Ich vermute mal, dass die Versicherung, die du ja quasi mit gekauft hast, nicht direkt auf deinen Namen lautet und deshalb musst du wahrscheinlich noch eine Registrierung vornehmen. Diese kann man dir aber nicht nach Ablauf einer vorgegebenen Frist verweigern.

Ramirez
Ramirez
Moderat Versichert ;-)