von Udo » 27.04.2010, 08:20
Hallo Anne,
Ja. Rentenansprüche richten sich nach dem erzielten Bruttogehalt und nach den anrechenbaren Jahren mit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit. Die Teilzeit selbst führt also dadurch, dass Sie z. B. ein Viertel weniger Bruttolohn bekommen, zu einer Verringerung Ihrer Rentenansprüche. Erwirbt der typische Durchschnittsverdiener bei einer 40 Stunden Woche etwa pro Jahr einen Rentenanspruch von monatlich 26 Euro, so beträgt der bei einer 30-Stunde-Woche nur noch 19,50 Euro. Die Teilzeitarbeit wird ansonsten aber ohne Abstriche als Versicherungszeit anerkannt.
LG Udo