Hausratversicherung – Kündigungsfrist auch im Todesfall?


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Hausratversicherung – Kündigungsfrist auch im Todesfall?

Beitragvon Rosa » 25.06.2010, 06:35

Hallo,
ich habe folgendes kleineres Problem. Mein Vater, der bisher alles was Versicherungen und Finanzen anging selber geregelt hat, ist vor 3 Wochen verstorben. Meine Mutter ist nun dabei sich eine Überblick zu verschaffen- auch bei den Versicherungen, die schon viele Jahre laufen und zum Teil recht teuer sind. Bei der Hausratversicherung hat sie ein günstigeres Angebot gefunden und daraufhin hat sie bei der derzeitigen Versicherung ( Gothaer ) mit der Begründung das der Versicherungsnehmer verstorben sei, zum 1.7 den Vertrag gekündigt und die gezahlten Beiträge ( zahlweise 1.1 & 1.6 ) hat sie Anteilig zurück gefordert Nun kam gestern das Schreiben zurück, das der Kündigung zum 1.7 widersprochen wird und erst zum 31.12 wirksam werden kann, da zu dem Zeitpunkt der Vertrag nur kündbar ist. Ist dies rechtens? Denn der Versicherungsnehmer ist doch verstorben oder?
Gruß Rosa
Rosa
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Chris » 25.06.2010, 06:53

Guten Morgen Rosa,
in dem von Ihnen geschilderten Fall und dem Hintergrund, hat die Gothaer recht, dass sie der vorzeitigen Kündigung widersprochen hat. Der Tod des Versicherungsnehmers allein reicht nicht aus, um den Vertrag der Hausratversicherung zu kündigen. Der Haushalt besteht ja noch und somit auch der Versicherungsgegenstand. Die Gothaer hat die Kündigung zum 31.12 bestätigt und ich denke, da auch die Beiträge schon gezahlt sind, sollte dies auch keine Probleme für Ihre Mutter bedeuten. Sie hat nun genügend Zeit sich einen guten und günstigen Versicherer zu Suchen, der ab 1.1.2011 lückenlos übernimmt.
Gruß Chris
Chris
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Jabberwocky » 16.07.2010, 23:11

Guten Tag!

Wie schon erwähnt, hat die Versicherung korrekt gehandelt. Schließlich ist hier nicht der Versicherungsnehmer als Person versichert sondern der in der Wohnung vorhandene Hausrat (das versicherte Risiko). Eine vorzeitige Vertragsbeendigung wäre nur möglich, wenn das versicherte Risiko nicht mehr verhanden ist. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Wohnung des Verstorbenen aufgelöst wird. Da hier aber Ihre Mutter weiterhin in der Wohnung lebt, muss die Vertragslaufzeit eingehalten werden und somit fristgerecht zum Ablauf gekündigt werden.
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