ich habe folgendes kleineres Problem. Mein Vater, der bisher alles was Versicherungen und Finanzen anging selber geregelt hat, ist vor 3 Wochen verstorben. Meine Mutter ist nun dabei sich eine Überblick zu verschaffen- auch bei den Versicherungen, die schon viele Jahre laufen und zum Teil recht teuer sind. Bei der Hausratversicherung hat sie ein günstigeres Angebot gefunden und daraufhin hat sie bei der derzeitigen Versicherung ( Gothaer ) mit der Begründung das der Versicherungsnehmer verstorben sei, zum 1.7 den Vertrag gekündigt und die gezahlten Beiträge ( zahlweise 1.1 & 1.6 ) hat sie Anteilig zurück gefordert Nun kam gestern das Schreiben zurück, das der Kündigung zum 1.7 widersprochen wird und erst zum 31.12 wirksam werden kann, da zu dem Zeitpunkt der Vertrag nur kündbar ist. Ist dies rechtens? Denn der Versicherungsnehmer ist doch verstorben oder?
Gruß Rosa
