von Udo » 25.02.2010, 19:38
Die Hausratversicherung ist unverzüglich zu informieren und so weit möglich deren Weisungen einholen und beachten. Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub ist zusätzlich eine Anzeige bei einer Polizeidienststelle erforderlich sowie ein Verzeichnis der abhandengekommenen Gegenstände für Polizei und Versicherer.
Die Schadenstelle muss möglichst so lange unverändert bleiben, bis der Versicherer diese freigibt. Sind Veränderungen unumgänglich, müssen zumindest die beschädigten Teile aufbewahrt werden. Sparbücher und Wertpapiere: Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. Für gestohlene Wertpapiere muss bei der Bank ein Aufgebotsverfahren eingeleitet werden.
LG