Hab bei meiner Krankenzusatz letztens ne Abrechnung gemacht. Unter anderem war da auch eine Rechnung von einer Behandlung bei einem Heilpraktiker bei, welche erstattet werden soll. Ein paar Tage später kam ein Schreiben von der Versicherung mit dem Inhalt, das nur eine Erstattung bis zum Höchstsatz übernommen werden könne. Die Leistungen würden nach dem Gebührenverzeichnis berechnet und entsprechend erstattet.
Seit wann gibt es denn Höchstsätze? Kann man die irgendwo nachlesen, damit man für spätere Rechnung weiß, wie viel man für einzelne Leistungen erstattet bekommt? Ach ja, ich habe meine KZV bei der Signal Iduna. Vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der Versicherung aus und kennt auch deren Höchstsätze.