von Udo » 23.04.2010, 21:04
Hallo Anne,
Sie können sich zuerst an den Versicherungs-Ombudsmann wenden. Er hilft Ihnen kostenlos bei Problemen mit allen Versicherungen. Nur für die Krankenversicherungen gibt es eigenen Ansprechpartner. Ihre Beschwerde wird sorgfältig geprüft: Entscheidet der Ombudsmann, dass der Versicherer falsch gehandelt hat, fordert er ihn auf, den Fehler zu korrigieren. Solange der Ombudsmann für Sie tätig ist, verjähren auch keine Ansprüche. Hat sich aber schon ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine Streitschlichtungseinrichtung mit Ihrem Fall befasst, kann auch der Ombudsmann nichts für Sie tun.
LG Udo