von MaennieD » 04.10.2011, 00:32
Hi Bart,
soviel ich weiß, muss jede Versicherung auch aufgrund eines Kostenvoranschlags abrechnen. Man kann dich nicht dazu verpflichten, einen Schaden nicht evtl. selbst zu beheben. Wichtig ist allerdings, dass du den Schaden fachgerecht reparierst und nicht später evtl. noch einmal mit demselben Schaden kommst. Wenn z. B. beim nächsten Hagelschauer aufgrund einer schlechten Reparatur an derselben Stelle wieder Schäden auftreten. Gerade bei einer Gebäudeversicherung wird auf solche Dinge bestimmt geachtet. Unter Umständen kann es sein, dass die Schadenhöhe anders ermittelt wird, wenn der Versicherung bekannt ist, dass du den Schaden in Eigenleistung reparierst.
Gruß
MaennieD