Invaliditätsgrad in der BU- wer entscheidet die Höhe ?


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Invaliditätsgrad in der BU- wer entscheidet die Höhe ?

Beitragvon AchimSH » 14.05.2010, 18:52

Meine BU leistet auch, wenn aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung der Invaliditätsfall eingetreten ist. Dieses tut sie aber nicht Pauschal sonder laut den Versicherungsbedingungen wird je nach Grad der zu erwartenden Einschränkung entschieden. Nun stelle ich mir aber die Frage, wer diesen Grad bestimmt und wie dieser Grad dann bestimmt wird, denn nicht in jedem Beruf ist jedes Körperteil gleichermaßen wichtig. Zum Beispiel kann eine Bürokaufmann oder Sachbearbeiter im Callcenter seinen Beruf noch mit einem Handicap im Bein oder im Rollstuhl sitzend ausüben, was für zum Beispiel einen Maler oder Gärtner undenkbar ist.
AchimSH
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Andrea » 15.05.2010, 10:44

Es ist richtig, dass nicht jeder eingetretene Invaliditätsfall bei jedem gleichermaßen zur Berufsunfähigkeit führt. Die Berufsunfähigkeit bedeutet im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr getätigt werden kann. Anders als bei der Erwerbsunfähig kann aber noch ein anderer Beruf ausgeübt werden.
Der Grad der Invalidität und wie hoch er prozentual angerechnet wird, haben die Versicherungen gemeinsam erarbeitet und in einer für alle Versicherungen gültige Gliedertaxe zusammen gefasst. In dieser Liste sind die unterschiedlichen Glieder incl Augen, Ohren oder der Sinne aufgelistet und mit einem Invaliditätsgrad versehen. Treffen mehrere Einschränkungen zusammen, werden diese addiert und der dann errechnete Wert, jedoch nicht mehr als 100% , genommen.
Gruß Andrea
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