von Andrea » 15.05.2010, 10:44
Es ist richtig, dass nicht jeder eingetretene Invaliditätsfall bei jedem gleichermaßen zur Berufsunfähigkeit führt. Die Berufsunfähigkeit bedeutet im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit, dass der zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr getätigt werden kann. Anders als bei der Erwerbsunfähig kann aber noch ein anderer Beruf ausgeübt werden.
Der Grad der Invalidität und wie hoch er prozentual angerechnet wird, haben die Versicherungen gemeinsam erarbeitet und in einer für alle Versicherungen gültige Gliedertaxe zusammen gefasst. In dieser Liste sind die unterschiedlichen Glieder incl Augen, Ohren oder der Sinne aufgelistet und mit einem Invaliditätsgrad versehen. Treffen mehrere Einschränkungen zusammen, werden diese addiert und der dann errechnete Wert, jedoch nicht mehr als 100% , genommen.
Gruß Andrea