Vielleicht kann mir ja hier wer helfen:
Ich habe im letzten Jahr April meinen Roller bei einer Versicherung angemeldet und damit auch einen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Mein Roller wurde mir jedoch dann im November gestohlen. Ich habe dieses der Polizei gemeldet und auf deren Anweisung hin alle Unterlagen, sowie Schlüssel und Papiere an die Versicherung geschickt.
Jetzt behauptet die Versicherung, dass sie nicht zahlen müssten, da der Diebstahl nicht bewiesen wäre, da ich nicht alle Schlüssel geschickt hätte. Ich besaß aber schon immer nur einen Satz der Schlüssel und daher meint die Versicherung mit dem zweiten Satz der Schlüssel, die ich ja nie hatte, wäre es jemandem gelungen den Roller zu entwenden und ich hätte eine Mitschuld.
Nach längerer Diskussion wollen sie mir jetzt die Hälfte des Wiederbeschaffungswertes auszahlen. Jedoch steht mir meines Erachtens mehr zu, da der Roller ja noch recht neu war.
Meine Frage also: Ist das so rechtens und habe ich hier eine Chance den vollen Betrag zu kriegen? Kann mir jemand ein paar Tips geben, wie ich mich hier zu verhalten habe?
Danke vorab schonmal
