von Udo » 23.02.2010, 11:53
Hallo Christiane,
Schäden durch umherfliegende Dachziegel, entwurzelte Bäume oder Äste, die meist parkende Autos treffen, reguliert die Teilkasko. Sie zahlt die Reparaturen und bei Totalschäden den Zeitwert des Fahrzeugs, nicht den Wiederbeschaffungswert, abzüglich der Selbstbeteiligung. Auch wenn die Versicherung etwas anderes behauptet, eine Höherstufung muss man nicht befürchten. Unmittelbare Schäden, wie zum Beispiel Unfälle, die durch das Unwetter verursacht werden, reguliert die Vollkasko. Fällt ein Baum auf ein Auto, tritt die Haftpflichtversicherung des Baumbesitzers für den schaden ein.
Liebe Grüße