wir hatten uns im Urlaub ein Ferienhaus an der Ostsee gemietet. Zum Lüften öffneten wir die Terrassentür des Ferienhauses. Diese Chance nutzte ein Dieb holte sich den Autoschlüssel und dann das Auto. Muss die Versicherung in solch einem Fall zahlen?
Liebe Grüße
Melanie
