Ist eine offene Tür Fahrlässigkeit?


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Ist eine offene Tür Fahrlässigkeit?

Beitragvon Melanie » 23.03.2010, 09:37

Hallo,

wir hatten uns im Urlaub ein Ferienhaus an der Ostsee gemietet. Zum Lüften öffneten wir die Terrassentür des Ferienhauses. Diese Chance nutzte ein Dieb holte sich den Autoschlüssel und dann das Auto. Muss die Versicherung in solch einem Fall zahlen?

Liebe Grüße
Melanie :oops:
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Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Udo » 24.03.2010, 09:49

Hallo,

wenn sie die Wohnung während des Lüftens nicht verlassen haben, muss die Versicherung für den entstandnen Schaden aufkommen.

LG Udo
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Gut Versichert ;-)
 

 


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