von swing kid » 30.11.2010, 11:29
Gute Frage!
Die Leitungen kann man in jedem Fall in den Versicherungsschutz einschliessen, die Zisterne an sich ist laut Musterbedingungen erst einmal ausgeschlossen,. Es gibt natürlich Versicherer, die von den Muster-ABGs abweichen (was sie nur zum Vorteil des Kunden dürfen) und diverse Gebäudebestandteile in den Versicherungsschutz einschliessen. Ich werde mich aber noch einmal einlesen und später berichten!
Gruß,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.