von Udo » 25.03.2010, 09:31
Hallo Christiane,
die meisten Versicherungsgesellschaften stufen den Rabatt bei Unterbrechungen bis zu sieben Jahren in derselben Höhe ein wie vorher. Sollte einen Unterbrechung nur bis zu einem halben Jahr dauern, so kann sich der Schadensfreiheitsrabatt sogar erhöhen.
LG Udo