Hallo Frank,
wenn Sie Ihrem Enkel etwas zukommen lassen wollen, schließen Sie *KEINE* neue Kapitallebensversicherung ab!
Es gibt spätestens seit dem Wegfall der steuerlichen Bevorzugung 2005 überhaupt
keinen Grund mehr dazu. Ausserdem macht es keinen Sinn, für den Enkel eine KLV,
bei der er ja die versicherte Person wäre, abzuschließen. Wenn es schon eine KLV sein
soll, rate ich zu folgendem Konstrukt: Schließen Sie evtl. auf sich eine Risikolebensversicherung
ab, wobei der Enkel als Begünstigter einzusetzen ist. Das dürfte je nach Alter aber auch teuer werden!?
Kaufen Sie möglichst von Privat eine gebrauchte Altpolice, die noch steuerlich begünstigt war und
schon mind. die halbe Laufzeit hinter sich hat. Dann können Sie sicher sein, dass die renditeschmälernden
versteckten Provisionen auch schon getilgt sind. Mit einer Software wie KLV-Check können Sie sich die
zu erwartende Rendite am Ende der Laufzeit berechnen lassen, nach Abzug von Kaufpreis und Nebenkosten.
Durch den hohen Garantiezins von bis zu 4% bei bestehenden KLV-Verträgen können Sie mit einer Rendite von
meist über 5% rechnen, selbst wenn Sie dem Verkäufer neben dem Rückkaufswert noch die halben erwirtschafteten
Überschüsse lassen. Das ist natürlich von Ihrem Verhandlungsgeschick abhängig. Bedenken Sie, dass ca. 50-70%
aller Policen vorzeitig gekündigt werden und die Versicherung bei einem Storno lediglich den Rückkaufswert bezahlt
Es ist allerdings schwierig, an eine solche Police zu gelangen, da es bislang wohl noch keinen Privatmarkt dafür gibt.
Fragen Sie eventuell bei Ihrer Hausbank nach oder in Ihrem Bekanntenkreis. Alternativ halt die klassischen Sparformen
wie Schatzbriefe etc.
Viel Glück, Dieter