von clubchef » 07.08.2010, 17:51
Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall
Diese Versicherungsform wird auch als gemischte Lebensversicherung
bezeichnet und ist die in Deutschland gebräuchlichste Art. Die vereinbarte
Versicherungsleistung wird entweder am Ende der Vertragslaufzeit
(Erlebensfall) oder aber bei vorzeitigem Tod (Todesfall) fällig; der
Beitrag ist in der Regel bis zur Fälligkeit der Versicherungsleistung zu
zahlen.
Die Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall verbindet in
idealer Weise die Vorsorge für das Alter mit der Versorgung der Hinterbliebenen.
Sie deckt aber nicht nur das Todesfallrisiko ab. Durch
den Sparprozess wird auch Kapital angesammelt, das der Versicherer
in Höhe der Versicherungssumme garantiert. Deshalb kann sie auch
zur Darlehensabsicherung bzw. zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt
werden.
Auf folgende Varianten der Kapitalversicherung auf den Todes- und
Erlebensfall ist besonders hinzuweisen:
Die Kapitalversicherung mit Teilauszahlung ermöglicht es dem
Versicherungsnehmer, vor Ablauf des Vertrages über Teile der
Versicherungsleistungen zu verfügen. Sie ist daher insbesondere
für Personen interessant, die zu bestimmten Terminen einen besonderen
Kapitalbedarf haben, auf den Todesfallschutz aber nicht
verzichten wollen.
Die Kapitalversicherung mit voneinander abweichenden Todesund
Erlebensfallsummen stellt darauf ab, dass die originären Ziele
"Altersvorsorge" und "Hinterbliebenenversorgung" unterschiedlich
gewichtet werden. Für einen jungen Familienvater kann eine hohe
Todesfallsumme erste Priorität haben. Soll andererseits die Altersvorsorge
besonders betont werden, gestattet es diese Lebensversicherungsvariante,
eine höhere Erlebensfallsumme zu
vereinbaren.
Bei einer Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben wird die
Versicherungsleistung nach dem Tode der zuerst sterbenden
(versicherten) Person unverzüglich fällig.
Diese Modifizierung ist zum Beispiel im Geschäftsleben gebräuchlich,
um beim Ableben eines Teilhabers den Fortbestand des Betriebes zu
garantieren. Sie kommt aber auch für Familien in Frage, wenn beide
(Ehe-)Partner erwerbstätig sind (bzw. sein müssen).
Beachten Sie:
Sterben die beiden versicherten Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme
nur einmal fällig.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Versicherungsleistung
an die Wertentwicklung eines Fonds gebunden, der meist aus
Wertpapieren oder Immobilien gebildet wird.
Die Besonderheit dieser Variante liegt u. a. auch darin, dass Wertverluste
bzw. Wertsteigerungen direkt an den Versicherungsnehmer weitergegeben
werden - er trägt das Kapitalanlagerisiko. Im Erlebensfall
steht dem Versicherungsnehmer das gesamte Fondsguthaben zu; im
Todesfall zumindest die vereinbarte Todesfallsumme. Sie entspricht in
der Regel der Summe der Beiträge, die während der Vertragslaufzeit
entrichtet worden wären.
Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Todes- und
Krankheitsfall
Bei dieser Form der Kapitalversicherung leistet der Versicherer auch,
wenn die versicherte Person schwer oder gar lebensbedrohlich erkrankt.
Diese noch relativ junge Versicherungsform - ihre Ursprünge
liegen in Südafrika und Großbritannien (dread-disease-Deckung) -
zielt darauf ab, die durch die Krankheit (z.B. Krebs, Herzinfarkt,
Schlaganfall) drohenden Einkommensverluste sowie die zusätzlich
entstehenden Kosten abzudecken.
Wird eine lebensbedrohliche Krankheit diagnostiziert, erbringt der
Versicherer - abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Vertrages
- seine Leistung in Form eines Kapitals. Die Auszahlung erfolgt
entweder als vollständiger oder teilweiser Vorgriff auf die eigentliche
Versicherungssumme oder als zusätzliche Leistung zur Hauptversicherung.
Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin
(Term-fix)
Bei der Kapitalversicherung mit festem Auszahlungstermin wird die
Versicherungssumme bei Ablauf des Vertrages fällig – unabhängig
davon, ob der Versicherte lebt oder bereits verstorben ist.
Es bietet sich an, diese Versicherungsvariante zu wählen, wenn ein
Geldbedarf in bestimmter Höhe zu einem bestimmten Termin besteht.
Insofern wird sie z.B. von Eltern (oder Angehörigen) als Ausbildungsversicherung
genutzt, um Kapital für die Ausbildung oder Existenzgründung
anzusparen. Deshalb ist sie zweckmäßigerweise auf das
Leben des Versorgers abzuschließen, der die Ausbildung mit seinen
Beiträgen finanziert und daher gleichzeitig Versicherungsnehmer ist.
Entgegen der Regelung bei der "gemischten" Lebensversicherung,
besteht die Versicherungsleistung bei Tod der versicherten Person
auch in der beitragsfreien Weiterführung des Vertrages - bis zum Ende
der vereinbarten Laufzeit - mit unveränderter Versicherungssumme.
Versicherungsfachwissen IHK
Heirats- bzw. Aussteuerversicherung
Im Gegensatz zur Ausbildungsversicherung gilt bei der Heirats- bzw.
Aussteuerversicherung das Kind als mitversicherte Person. Die vereinbarte
Kapitalleistung wird bei standesamtlich beurkundeter Heirat
des Kindes, spätestens zum Ablauf der Versicherung fällig - in der
Regel mit dem 25. Lebensjahr. Stirbt das mitversicherte Kind vorher,
werden - je nach Vertragsgestaltung - die eingezahlten Beiträge zurück
erstattet bzw. das bereits angesparte Kapital einschließlich der
angefallenen Überschussanteile ausgezahlt.
Vermögenswirksame Versicherung
Nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) haben Arbeitnehmer
die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag vermögenswirksam anzulegen.
Als Anlageform kommt auch die Kapitalversicherung auf den Todes-
und Erlebensfall in Frage, deren Beiträge gemäß den Vorschriften
ganz oder teilweise vom Arbeitgeber geleistet werden.
Kapitalversicherung auf den Todesfall
Die Kapitalversicherung auf den Todesfall wird in zwei Grundformen
angeboten: als lebenslängliche oder temporäre Todesfallversicherung
(Risikolebensversicherung).
Bei der lebenslänglichen Todesfallversicherung wird die vereinbarte
Versicherungssumme nur bei Tod der versicherten Person fällig. Beiträge
sind in der Regel bis zum Tod, höchstens jedoch bis zum 85.
Lebensjahr zu entrichten - eine Abkürzung der Beitragszahlungsdauer
mit beitragsfreiem Fortbestehen der Versicherung bis zur Fälligkeit ist
aber möglich. Die lebenslängliche Todesfallversicherung wird meist
zur Versorgung der Hinterbliebenen, zur Deckung der Bestattungskosten
oder zur Begleichung der Erbschaftsteuer eingesetzt.
Die zweite Variante ist die zeitlich begrenzte (temporäre) Todesfallversicherung,
sprich Risikoversicherung. Sie deckt das Todesfallrisiko
für einen begrenzten Zeitraum (üblicherweise zwischen 1 und 25 Jahren).
Der Abschluss einer Risikoversicherung bietet insbesondere jungen
Familien (die noch keine hohen Versorgungsansprüche erworben haben)
eine preiswerte Hinterbliebenenabsicherung. Sie eignet sich
auch hervorragend als Instrument der Kreditsicherung.
Die vereinbarte Versicherungssumme wird nur bei Ableben der versicherten
Person während der Vertragsdauer fällig. Tritt der Versicherungsfall
(Tod) nicht ein, fallen - außer den evtl. aufgelaufenen Überschussanteilen
- keine weiteren Leistungen an; denn die eingezahlten
Beiträge wurden für die Übernahme des Todesfallrisikos verbraucht.
Diese Risikoversicherung wird meist mit einem Umtauschrecht ausgestattet.
D.h., der Versicherungsnehmer kann sie in der Regel bis
zum Ende des 10. Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung
in eine gemischte Versicherung mit gleicher Versicherungssumme
umtauschen. Die Höhe des neuen Beitrags richtet sich dann nach
dem Alter zum Zeitpunkt des Umtausches und der neuen Vertragslaufzeit.
Darüber hinaus kann die Risikoversicherung auch mit veränderlichen
Versicherungssummen abgeschlossen werden. Eine besondere Variante
dieser Versicherung ist die Restschuldversicherung - sie lässt sich
zur Absicherung von Krediten einsetzen, wobei sich die Versicherungssumme
der jeweiligen Restschuld anpasst.
mit freundlichem Gruß
Dirk Meier
Versicherungsfachmann (IHK)