Kaputte Mietsache


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Kaputte Mietsache

Beitragvon Lars » 19.02.2010, 17:40

Hallo,

inwieweit übernimmt die Private Haftpflichtversicherung Schäden an unseren Zimmertüren unserer angemieteten Wohnung? Eine Versicherungsdeckung für Mietschäden ist im Vertrag vorgesehen. Unsere Kinder ( 3 und 5 ) haben beim Spielen für einige Schrammen und Kratzern an den Türzargen gesorgt. Können wir die Türen jetzt einfach austauschen lassen, müssen wir mit dem Vermieter vorher darüber reden? Und da die Türen nicht mehr die neuesten waren kann man da mit einer vollen Kostenübernahme rechnen oder wird nur der Restwert der Türen ersetzt?
Zuletzt geändert von Lars am 19.02.2010, 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
Lars
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Beitragvon Andrea » 19.02.2010, 18:12

Hallo Lars,
ich hoffe meine Antwort reicht dir aus. Wenn im Vertrag Mietschäden eingeschlossen sind, sollte die Versicherung die Schäden, die entstanden sind, regulieren. Allerdings wird dabei unterschieden, wir sie passiert sind. Zum einen bezahlt die Versicherung nicht, wenn die Schäden auf Grund von Abnutzung und/oder Verschleiß zurückzuführen sind. Dieses liegt hier ja aber nicht vor. Bei so kleinen Kindern ist eine Regulierung auch nur manchmal möglich, da Kinder unter 14 nicht deliktfähig sind, und so keine Schadensersatzansprüche gegen die Kinder erhoben werden können. Daher bei vielen Versicherungen ausgeschlossen!! Einige Versicherungen bieten den Zusatz aber an, manche nur für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren. Daher einfach den Schaden der Versicherung melden, die sagen dir schon, ob Sie zahlen oder nicht.
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Andrea
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