inwieweit übernimmt die Private Haftpflichtversicherung Schäden an unseren Zimmertüren unserer angemieteten Wohnung? Eine Versicherungsdeckung für Mietschäden ist im Vertrag vorgesehen. Unsere Kinder ( 3 und 5 ) haben beim Spielen für einige Schrammen und Kratzern an den Türzargen gesorgt. Können wir die Türen jetzt einfach austauschen lassen, müssen wir mit dem Vermieter vorher darüber reden? Und da die Türen nicht mehr die neuesten waren kann man da mit einer vollen Kostenübernahme rechnen oder wird nur der Restwert der Türen ersetzt?
