Hallo Christiane,
in der gesetzlichen Krankenversicherung gelten die Leistungen der Kassen unabhängig davon, ob jemand freiwillig oder pflichtversichert ist. Für beide gelten gleiche Kündigungsfristen. Zwischen der Kündigung der alten Mitgliedschaft und dem Beitritt in eine andere Kasse müssen zwei Monate liegen (kündigen Sie zum Beispiel am 25. Mai können Sie zum 1. August Mitglied der neuen Kasse sein). Ein Kassenvergleich lohnt sich immer. Aber es sollte nicht nur der Beitrag im Mittelpunkt stehen. Die Zahl der Geschäftsstellen, telefonische Erreichbarkeit und Service auch über das Internet, Präventionsangebote, Rehabilitationen, Bonusprogramme oder Verträge zur integrierten Versorgung sollten berücksichtigt werden. Ihr Bekannter sollte den Kassenwechsel genau prüfen, denn 18 Monate ist er wieder gebunden.
LG Udo