ein Freund von mir ist schwer erkrankt und hat auf einem Parkplatz ein Auto angefahren. So richtig hat er es aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht bemerkt, sondern erst, als er zuhause ankam und den Schaden an seinem Auto gesehen hat. Jemand hatte aber den Vorfall beobachtet und ihn bei der Polizei angezeigt. Nun hat er ein Verfahren wegen Unfallflucht, gegen das er sich zunächst mit einem Rechtsanwalt zur Wehr zu setzen versuchte, natürlich erfolglos. Da er eine Rechtsschutzversicherung hat, ging er davon aus, dass diese die Anwaltskosten übernehmen würde. Inzwischen hat die Versicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlt, ihn aber darauf hingewiesen, dass eine Rückforderung gegen ihn gerichtet werde, wenn sich der Vorwurf der Unfallflucht bestätigte. Auch die Rechtsschutzversicherung hat inzwischen die Kostenübernahme aus diesem Grund verweigert. Ist es tatsächlich richtig, dass Versicherungen in dieser Situation nicht zur Zahlung verpflichtet sind?
Gruß
Neuling
