Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht?


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Kein Versicherungsschutz bei Unfallflucht?

Beitragvon Neuling » 04.02.2012, 00:38

Hallo,

ein Freund von mir ist schwer erkrankt und hat auf einem Parkplatz ein Auto angefahren. So richtig hat er es aufgrund seiner gesundheitlichen Situation nicht bemerkt, sondern erst, als er zuhause ankam und den Schaden an seinem Auto gesehen hat. Jemand hatte aber den Vorfall beobachtet und ihn bei der Polizei angezeigt. Nun hat er ein Verfahren wegen Unfallflucht, gegen das er sich zunächst mit einem Rechtsanwalt zur Wehr zu setzen versuchte, natürlich erfolglos. Da er eine Rechtsschutzversicherung hat, ging er davon aus, dass diese die Anwaltskosten übernehmen würde. Inzwischen hat die Versicherung den Schaden des Unfallgegners bezahlt, ihn aber darauf hingewiesen, dass eine Rückforderung gegen ihn gerichtet werde, wenn sich der Vorwurf der Unfallflucht bestätigte. Auch die Rechtsschutzversicherung hat inzwischen die Kostenübernahme aus diesem Grund verweigert. Ist es tatsächlich richtig, dass Versicherungen in dieser Situation nicht zur Zahlung verpflichtet sind?

Gruß
Neuling
Neuling
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Alex » 13.02.2012, 19:08

Hey,

zur Rechtsschutzversicherung: Kein Versicherer leistet für Schäden, die ein Versicherungsnehmer nur vorsätzlich begehen kann.
Wenn das Gericht auf Unfallflucht entscheidet, ist das ein Vergehen, welches nur vorsätzlich begangen werden kann (wie Diebstahl). Dann kann die Rechtsschutzversicherung die entstandenen Kosten vom Kunden wiederverlangen.

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Kallemann » 23.02.2012, 09:50

Hallo Neuling,

leider sieht es wirklich nicht gut aus bei Unfallflucht. Das ist ein Straftatbestand und wenn sich der bestätigt, dann ist jede Versicherung von der Zahlungspflicht befreit. Es gibt aber auch Fälle, in denen ist die Unfallflucht nicht so eindeutig. Es kann ja tatsächlich sein, dass jemand gar nicht merkt, dass er ein anderes Fahrzeug beschädigt. Wie ist das dann zu werden? So etwas kann nur gerichtlich geklärt werden und dazu hat man natürlich eine Rechtsschutzversicherung. Da hängt es dann wohl tatsächlich vom Urteil ab, ob die Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Wie es nun in deinem speziellen Fall genau aussieht, weiß ich nicht, aber da kann ein Rechtsanwalt in einer ersten Beratung sicherlich mehr zu sagen. Wenn du die Kosten für ein einzelnes Beratungsgespräch selbst tragen musst, ist das noch nicht so gravierend, als wenn erst ein Verfahren aufgerollt wird.

Gruß

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

 


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