von Willy » 03.02.2012, 23:34
Hallo Hans,
da sehe ich schwarz für dich. Du hättest natürlich die Versicherung vorher über den Schaden informieren müssen. Bei einem solchen Schaden wäre mit Sicherheit innerhalb weniger Tage ein Gutachter herausgekommen, um ihn zu bewerten und du hättest vielleicht ein oder zwei Tage später den Reparaturauftrag erteilen können. Nun kann doch die Versicherung tatsächlich nicht mehr nachvollziehen, um welchen Schaden es sich dabei handelt und welche Reparaturen tatsächlich auf Grund des Schadens notwendig waren. Handwerker beurteilen so etwas häufig sehr schnell und umfassend. Sie reparieren den gesamten Schaden und wenn sie gut sind, dann natürlich auch so, dass insgesamt ein guter Zustand wieder hergestellt wird. Vielleicht gab es aber einen alten Anstrich, dessen Erneuerung die Versicherung nicht vollständig finanziert hätte usw. Ein Kostenvoranschlag hätte da vermutlich auch nichts genutzt. Im Normalfall wollen sich die Versicherer selbst ein Bild von der Situation machen. Gibt es denn keine Möglichkeit zur Einigung mit der Versicherung, so dass sie wenigstens einen Teil des Schadens übernimmt? Hast du vielleicht im Vorfeld Fotos von dem Schaden gemacht, anhand dessen eine Schadensregulierung bei etwas Kulanz möglich wäre? Solltest du bei demselben Versicherer mehrere Versicherungen haben, dann könntest du ja vielleicht mal erwähnen, dass du mit einer gewissen Kulanz rechnen würdest und schon darüber nachdenkst, sämtliche Versicherungen bei einem anderen Unternehmen abzuschließen. Manchmal hat man damit Glück und wenn der Schaden nicht zu hoch ist, könnte es sein, dass die Versicherung sich besinnt. Aber einen direkten Anspruch gegen den Versicherer hast du wohl wirklich nicht mehr, weil du zu schnell reagiert hast.
Gruß
Willy