Keine Zahlung nach Wasserrohrbruch!?


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Keine Zahlung nach Wasserrohrbruch!?

Beitragvon Chris » 06.03.2010, 22:16

Hallo Zusammen,

ich habe da ein ganz großes Problem mit meiner Versicherung. Ich schildere einmal kurz die Umstände. Meinen Eltern und mir gehört ein Dreifamilienhaus. Meinen Eltern die unteren beiden Wohnungen darin und mir die im Dachgeschoss. Meine Wohnung steht momentan leer und wartet darauf vermietet zu werden, während die unteren beiden bewohnt sind. Jetzt kam es leider zu einem Wasserrohrbruch in meiner Wohnung, bei der sowohl diese Wohnung als auch die darunterliegende in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Klarer Fall für die Gebäudeversicherung dachten wir uns. Aber jetzt die Ernüchterung. Die Versicherung weigert sich die Zahlungen für die nötigen Reparaturen zu übernehmen. Die Begründung: bei einer leer stehenden Wohnung darf es nicht zu einem Wasserrohrbruch mit Wasseraustritt kommen, da die Leitungen geschlossen sein müssen.
Das Problem aber ist, dass wir für das Dreiparteienhaus nur einen einzigen Wasserkreislauf haben. Wir können also das Wasser nicht separat für eine Wohnung abstellen. Was können wir jetzt noch tun? Ich kann doch nicht auf den Kosten sitzen bleiben?
Chris
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Frank » 06.03.2010, 23:29

Hallo Chris,

es stimmt, das man als Vermieter die Pflicht hat, die Wasserrohre bei einem leer stehendem Haus oder Wohnung zu entleeren und dafür zu sorgen, dass kein Wasserschaden entstehen kann. Auch im Winter ist es immer wieder erforderlich, dass man das betreffende Objekt mindestens einmal in der Woche aufsucht um nach dem rechten zu sehen.
Wie der genaue Fall aussieht, da ihr nur einen Wasserkreislauf habt, ist sehr schlecht einzuschätzen. Sicherlich ist es richtig, wenn du sagst, wir können das Wasser nicht abdrehen, da dann das ganze Haus kein Wasser mehr hat. Aber es ist genauso notwendig, dass die Wohnung dann viel häufiger kontrolliert wird, damit kein allzu großer Schaden entstehen kann. Versuche es noch einmal mit deiner Versicherung zu klären, dass das abstellen des Wassers gar nicht möglich ist. Vielleicht lassen sie sich ja darauf ein.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

 


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