KFZ Restschuldversicherung im Todesfall


« Wo liegen die Vorteile der Sterbegeld Absicherung der ARAG?    •    Ausbildungspolice für Patenkind!Von der Allianz? »

KFZ Restschuldversicherung im Todesfall

Beitragvon Sitsche » 23.03.2011, 14:46

Hallo Leute, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Meine im Oktober letzten Jahres verstorbene Mutter hatte sich einen Neuwagen von Seat im März 2009 gekauft bzw. über Finanzierung.
In der monatlichen Rate ist eben auch eine Restschuldversicherung mit enthalten.
Nun hat die Versicherungsgesellschaft nach langem hin und her nun doch entschlossen, die Restschuld nicht zu tilgen.
In deren Schreiben steht: "Die Todesursache ist die Folge einer Vorerkrankung, wegen der K. **** in den letzten 12 Monaten vor Versicherungsbeginn ärztlich behandelt wurde."

Diese Erkrankung gab es wirklich, es war eine Herzmuskelentzündung. Nur ist die tatsächliche Todesursache nicht eindeutig geklärt worden, da keine Sektion (wie es die Polizei nennt) durchgeführt wurde, da man von einem natürlichen Tod ausging. Im Totenschein steht somit Todesursache unbekannt.
Nun stellt sich mir die Frage, wie die Versicherung davon ausgehen kann, das die Ursache in der Vorerkrankung liegt?
Ausserdem kenne ich mich mit Versicherungen nicht wirklich aus, aber ich habe im Netz gelesen, dass man keine Gesundheitsangaben bei solchen Restschuldversicherungen angeben muss.
Nun habe ich leider noch nicht den Vertrag mit dem kleingedruckten allerlei vorliegen...

Im Schreiben steht dazu folgendes: "Versicherungsfälle, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Versicherten bekannten ernstlichen Erkrankungen oder Unfallfolgen stehen, wegen derer er in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurde, sind nicht versichert, wenn sie innerhalb von 24 Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten."

Nun gehe ich auch davon aus das es so im Vertrag steht, nur die nette Frau vom DRK meinte zu mir: "Wenn im Totenschein Todesursache unbekannt steht, dann muss die Versicherung zahlen."

Also meine Frage nun an euch: ist das ein typischer Fall von einer "wir versuchen das mal" Versicherung, oder muss ich tatsächlich die Restschuld begleichen? Anwalt hat das Schreiben schon vorliegen und will sich in die Thematik einarbeiten, da das Schreiben erst heute gekommen ist, konnte er mir nun noch nichts genaues sagen.

MfG
Sven
Sitsche
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon AXA » 23.03.2011, 16:05

Hallo Sven,

ohne die Unterlagen (Versicherungsantrag, Vertragsbedingungen) zu kennen, kann Ihnen hier im Forum niemand eine konkrete Antwort geben. Ich denke Ihr Anwalt kann Ihnen da am besten helfen.

Viele Grüße!
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Willy » 16.05.2011, 20:46

Hallo Sven,

ich denke auch, dass du da ohne Rechtsanwalt nicht weiter kommen wirst. Man müsste wirklich die exakten Klauseln im Kleingedruckten des Versicherungsvertrags lesen. Musste deine Mutter nicht ohnehin Angaben zu Vorerkrankungen machen, als sie die Restschuldversicherung abgeschlossen hat? Dann hätte sie ja vielleicht auch schon darauf hingewiesen werden müssen, dass ein Todesfall aufgrund dieser Erkrankung ausgeschlossen wäre. Nun ist es eine Frage, ob die Todesursache eindeutig geklärt werden muss oder ob der Versicherer einfach behaupten kann, ein ursächlicher Zusammenhang sei gegeben. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber Versicherungsklauseln sind oft sehr einseitig im Sinne des Versicherers. Wie gesagt, ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten, der sich mit derartigen Problemen auskennt.

Besten Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

 


  • Ähnliche Beiträge für KFZ Restschuldversicherung im Todesfall, Risikolebensversicherung Forum