Kfz-Versicherung – Abstufung der Leistung im Schadensfall?


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Kfz-Versicherung – Abstufung der Leistung im Schadensfall?

Beitragvon Charlotte » 23.07.2010, 07:53

Guten Tag,
ich habe vor kurzen irgendwo gehört, dass die jeweiligen Kfz-Versicherungen eine Regelung haben, nach der sie eine grobe Abstufung der Leistungen im Schadensfall errechnen können. Ich dachte bisher immer, die Versicherung ist dazu da einen Schaden im Fall des Falles zu regulieren und nicht da noch Abstriche zu machen, oder habe ich da etwas falsch mitbekommen?
Lieben Gruß und einen schönen Tag wünscht
Charlotte
Charlotte
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 23.07.2010, 10:34

Guten Morgen Charlotte.
Diese Regelung von der Sie sprechen, wird unter den Versicherern als Musterquote bezeichnet. Diese wird eingesetzt um Leistungen im Schadensfall zu verändern, wenn eine Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit vorliegt. So wird zum Beispiel eine Schadensregulierung um 25 % verringert, wenn ein Schadensfall aufgrund von verkehrsunsicherer Bereifung eingetreten ist. Und bei dem Eintritt eines Schadensfalls auf Grund von einer Alkoholisierung ab 0,5 Promille wird um 50 % gekürzt, bei 1,1 Promille sogar zu 100%. Es gibt allerdings Versicherung bei der grobe Fahrlässig mitversichert werden kann, dann zahlt die Versicherung immer. Dieser Zusatzschutz schlägt sich allerdings auf die Beitragshöhe aus.
Gruß Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon DeniseH. » 23.07.2010, 10:53

Hallo.
Ich kann ja nun sehr gut verstehen, dass sich die Versicherer absichern und bei grober Fahrlässigkeit nicht zahlen wollen, aber ist da nicht letztendlich der Geschädigte der Leitragende und nicht der Versicherungsnehmer?
Gruß
Denise
DeniseH.
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon proximus » 23.07.2010, 11:03

Hallo Denise,
da hast du natürlich recht, der Geschädigte bekommt natürliche auch bei einem Haftpflichtanspruch die Entschädigung! Die Frage ist nur ob vom Versicherer oder vom Schädiger! Und deswegen gibt es für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung die sogar im Kfz-Bereich gesetzlich vorgeschrieben ist!
Und außderdem es muss ja nicht jeder Haftpflichtanspruch unbedingt grob fahrlässig gewesen sein!
Gruß
proximus
proximus
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon SebastianH » 23.07.2010, 11:06

Hallöchen Denise.
Nein da brauchen Sie keine Sorgen haben. Die Kfz-Versicherung ist dazu verpflichtet den Schaden des Geschädigten zu regulieren (sonst wäre eine Versicherung ja mehr oder weniger sinnlos), sie hat allerdings das Recht, nachdem der Einzelfall geprüft wurde, einen Teil (Musterquote) oder gar den ganzen Betrag vom Versicherungsnehmer einzufordern.
Hintergrund dafür ist, dass der Geschädigte ja nicht noch zusätzlichen Schaden erleiden soll und letztendlich ja auch nichts für den Fehler des Versicherten.
Gruß Sebastian
SebastianH
Moderat Versichert ;-)
 

 


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