Kfz-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen


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Kfz-Versicherung für Kurzzeitkennzeichen

Beitragvon Neuling » 13.05.2011, 14:35

Hallo,

wenn ich Kurzzeitkennzeichen beantragen möchte, um ein Auto, das ich in einem etwa 100 km entfernten Ort gekauft habe, zu überführen, dann benötige ich dazu eine Versicherungsnummer. Ich habe mich erkundigt und war erschrocken, dass die Versicherung dafür über 70 € kosten soll für die 5 Tage, dabei brauche ich es eigentlich sowieso nur einen Tag oder höchstens 2 Tage. Jetzt hat mir aber jemand erzählt, dass, wenn ich das Auto direkt anschließend anmelde und bei derselben Versicherung versichere, die fünf Tage für das Kurzzeitkennzeichen in den Vertrag mit eingerechnet würden, so dass es weitaus billiger ist.
Stimmt das?

Ciao

Neuling
Neuling
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Phantom » 19.05.2011, 14:31

Den identischen Text hab ich auch schon in anderen Foren gelesen.

Daher vermute ich, dass hier keine Antwort mehr erfolgen muß.
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 19.05.2011, 14:32

Den identischen Text hab ich auch schon in anderen Foren gelesen.

Daher vermute ich, dass hier keine Antwort mehr erfolgen muß.
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Willy » 21.05.2011, 09:03

Hallo Phantom, hallo Neuling,

das ist ja mal eine lustige Antwort. Wenn jemand hier im Forum eine Frage stellt, dann denke ich, sollte er auch hier eine Antwort darauf bekommen und nicht auf andere Foren verwiesen werden. Wer sich hier anmeldet, möchte doch nicht noch stundenlang das gesamte Web durchsuchen, sondern hat sich für dieses Forum entschieden.

Also Neuling, was dir erzählt wurde, ist richtig. Wenn du eine Versicherung für Kurzzeitkennzeichen benötigst und dasselbe Fahrzeug anschließend sowieso zulassen möchtest, dann rechnen die Versicherer den Beitrag für das Kurzzeitkennzeichen normalerweise mit in den anschließenden Vertrag ein. Das machen die natürlich nicht von selbst und ich weiß auch nicht, ob das wirklich alle Versicherer machen, aber es ist eine weit verbreitete Praxis. Du musst, wenn du dir die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen geben lässt, aber sofort darauf hinweisen, dass das Fahrzeug dann angemeldet werden soll. Dann schließen die auch gleich den Vertrag mit dir ab und geben dir sofort auch die eVB-Nummer für die anschließende Zulassung des Fahrzeugs.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 22.05.2011, 09:42

Hallo Willy,

wenn ein Eintrag aus einem anderen Forum komplett kopiert wird und lediglich der Nick des Fragenden geändert ist,
werde ich hier nichts beantworten!

Für solche Kindereien habe ich keine Zeit!

Gruß
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

 


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