KFZ Versicherung Rabattierung durch andere Policen


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KFZ Versicherung Rabattierung durch andere Policen

Beitragvon einLiterVollmilch » 28.12.2011, 12:38

Hi zusammen,

folgende Umstände: ich habe Mitte des Jahres ein neues Auto gekauft und bei meiner bisherigen Versicherung eine KFZ Versicherung dafür abgeschlossen. Prozente ließen sich aus meiner Vorversicherung nicht übernehmen. Aber mein Versicherungsheini hat mir ein Angebot gemacht, dass ich bei 85% für Haftpflicht und VK einsteigen kann. Bedingung ist, dass man in 3 weiteren Sparten versichert ist und der eingesparte Betrag in etwa ausgeglichen ist.

KFZ Versicherung würden alleine rund 220 Euro im Monat sein. Dank der 85% reduziert sich der auf ca 120 Euro im Monat. D.h. rund 100 Euro waren durch andere Versicherungen abzudecken. Da ich noch keine Haftpflicht etc besaß, bot sich an, das gleich mit aufzunehmen. Den übrigen Betrag habe ich über eine Gehaltsumwandlung als Betriebliche Altersvorsorge abgewickelt.

Unterm Strich wurde ich vom Versicherungsvertreter aber gewissermaßen über den Tisch gezogen. Die Geschichte zog sich EWIG hin und es gab viel hin und her, sodass ich nachher gar nicht mehr durchgeblickt habe, nur noch froh war, dass alles erledigt ist.

Das Resultat: insgesamt zahle ich jetzt gut 320 Euro Versicherungsbeiträge, also noch 100 mehr, als nur die KFZ Versicherung gewesen wäre.

Nun also eine Frage zum Versicherungsrecht: wenn ich die anderen Versicherungen wieder kündige, kann mir die Versicherung diesen speziellen Rabatt bei Abschluss der KFZ Versicherung auch wieder herausstreichen und von 85 auf 160% hochgehen?

Z.b. bei Autofinanzierungen gibt es ja auch oft niedrigere Zinsen durch eine RSV. Wenn man die RSV dann nach vertragsabschluss rauskündigt, darf der Zins nicht auf den "normalen" wieder angehoben werden. Ist das hier bei der Rabattierung auch der Fall?
einLiterVollmilch
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Kallemann » 02.01.2012, 19:52

Hi Vollmilch,

da hast du aber wirklich einen geschickten Vertreter erwischt. Allerdings gibt es einige Versicherer, die einen Rabatt einräumen, wenn man alle möglichen Versicherungen bei ihnen abschließt. Dass allerdings festgelegt wird, wie viele Versicherungen abgeschlossen werden müssen, um daraus einen Schadensfreiheitsrabatt zu errechnen, habe ich noch nie gehört. Ich weiß auch nicht, ob das so überhaupt zulässig ist, denn es ist doch eine Art Wettbewerbsverzerrung, was da betrieben wurde. Deshalb würde ich an deiner Stelle mal bei der Verbraucherberatung nachfragen. Die Schadensfreiheitsrabatte sind ja gesetzlich festgelegt. Es ist zwar bekannt, dass einige Versicherer da gelegentlich mal ein Entgegenkommen zeigen, aber nicht in dieser Form. Genau genommen dürfte dich die Versicherung nicht wieder hochstufen, wenn du die anderen Versicherungen kündigst, denn auch da gibt es feste Bestimmungen darüber, wann ein Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag hochgestuft werden darf. Allerdings wird man dich aus den anderen Versicherungen nicht so leicht heraus lassen, weil es meist feste Laufzeiten gibt. Ein kleiner Tipp: wenn sie dich nicht wieder raus lassen aus den Versicherungen, dann bezahl sie einfach nicht mehr. Du wirst zwar dadurch einmalig Mehrkosten haben, wenn z. B. ein Inkassobüro eingeschaltet wird, aber danach kündigen sie meistens. Wenn dir sowas nicht peinlich ist, wäre es eine Möglichkeit. Natürlich bist du bis zum Rauswurf verpflichtet, die Beiträge zu bezahlen. Deshalb solltest du sie zurücklegen, damit du dann, wenn es soweit ist, deine aufgelaufenen Schulden begleichen kannst. Das kann allerdings auch schief gehen, nämlich wenn der Versicherer dich nicht rauswirft :)

Gruß

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 25.04.2012, 10:12

Ich kann mir vorstellen, dass nicht die SF Klassen durch mehrer Verträge niedriger angesetzt werden, sondern du einfach einen Nachlass in Prozent bekommst, der in der Regel aber wegfällt, wenn du die anderen Verträge kündigst.

Kommt halt immer drauf an, wie es in den Bedingungen o.ä. geregelt ist.

Die SF Klasse selbst sollte nicht an anderen Verträgen hängen; wohl aber ein Sondernachlass.

Zum Beispiel mit fiktiven Zahlen:
Ohne andere Verträge: SF 8 mit 500 Euro Jahresbeitrag
Mit Hausrat und Haftpflichtversicherung: SF 8 mit 500 Euro Jahresbeitrag abzgl. 10% Sondernachlass (Bündelrabatt) = 450 Euro Jahresbeitrag
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

 


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