folgende Umstände: ich habe Mitte des Jahres ein neues Auto gekauft und bei meiner bisherigen Versicherung eine KFZ Versicherung dafür abgeschlossen. Prozente ließen sich aus meiner Vorversicherung nicht übernehmen. Aber mein Versicherungsheini hat mir ein Angebot gemacht, dass ich bei 85% für Haftpflicht und VK einsteigen kann. Bedingung ist, dass man in 3 weiteren Sparten versichert ist und der eingesparte Betrag in etwa ausgeglichen ist.
KFZ Versicherung würden alleine rund 220 Euro im Monat sein. Dank der 85% reduziert sich der auf ca 120 Euro im Monat. D.h. rund 100 Euro waren durch andere Versicherungen abzudecken. Da ich noch keine Haftpflicht etc besaß, bot sich an, das gleich mit aufzunehmen. Den übrigen Betrag habe ich über eine Gehaltsumwandlung als Betriebliche Altersvorsorge abgewickelt.
Unterm Strich wurde ich vom Versicherungsvertreter aber gewissermaßen über den Tisch gezogen. Die Geschichte zog sich EWIG hin und es gab viel hin und her, sodass ich nachher gar nicht mehr durchgeblickt habe, nur noch froh war, dass alles erledigt ist.
Das Resultat: insgesamt zahle ich jetzt gut 320 Euro Versicherungsbeiträge, also noch 100 mehr, als nur die KFZ Versicherung gewesen wäre.
Nun also eine Frage zum Versicherungsrecht: wenn ich die anderen Versicherungen wieder kündige, kann mir die Versicherung diesen speziellen Rabatt bei Abschluss der KFZ Versicherung auch wieder herausstreichen und von 85 auf 160% hochgehen?
Z.b. bei Autofinanzierungen gibt es ja auch oft niedrigere Zinsen durch eine RSV. Wenn man die RSV dann nach vertragsabschluss rauskündigt, darf der Zins nicht auf den "normalen" wieder angehoben werden. Ist das hier bei der Rabattierung auch der Fall?
