Kind im Auto - Scheibe eingeschlagen


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Kind im Auto - Scheibe eingeschlagen

Beitragvon dude_steffen » 20.12.2010, 17:24

Hallo zusammen!
Ich hatte mir ein Auto geliehen, mein Kind im Kindersitz drin. Das Kind hole ich raus, der Autoschlüssel fällt mir runter, Kind draußen, ich auch, die Tür fällt zu. Und jetzt geht sie nicht mehr auf. Keine Ahnung, ob mein Kind den Knopf gedrückt hat, ich dachte so was geht gar nicht mehr.
ADAC angerufen, der aber wg. Glatteis nicht innerhalb einer Stunde kommen konnte. Warte ein bisschen, Kind schläft.
Kind wacht auf. Na, dann hab ich die Scheibe eingeschlagen.
Also alles gut!
Aber die Privathaftpflichtversicherung bezahlt nicht bei geliehenden Fahrzeugen.
Hat jemand eine Idee, wie ich das der Versicherung erklären könnte, so dass sie dennoch bezahlt?

Danke
Steffen
dude_steffen
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon swing kid » 20.12.2010, 17:33

Sie meinen, ob hier jemand eine Idee hat, wie man Seine Versicherung betrügt? Also ich eher nicht.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon proximus » 23.12.2010, 09:42

Für solch einen Schadenfall gibt es kein Versicherungsschutz, egal welche Versicherung sie in Anpsruch nehmen würden.
Denn Sie haben vorsätzlich die Scheibe eingeschlagen. Dies ist ein genereller Ausschluss und nicht versicherbar!
proximus
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 23.12.2010, 10:22

Für solch einen Schadenfall gibt es kein Versicherungsschutz, egal welche Versicherung sie in Anpsruch nehmen würden.
Denn Sie haben vorsätzlich die Scheibe eingeschlagen. Dies ist ein genereller Ausschluss und nicht versicherbar!

Gefahrenabwehr?
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon proximus » 23.12.2010, 12:24

Aufgabe der Gefahrenabwehr ist die öffentliche Sicherheit bzw. öffentliche Ordnung aufrecht zuerhalten.

Meiner Meinung nach liegt hier kein öffentliches Interesse bzw. Gefahr vor.
proximus
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon AXA » 23.12.2010, 13:21

@ dude_steffen,

mir stellt sich hier die Frage, warum haben Sie nicht bei einer Kfz-Werkstatt angerufen?

Vorsatz ist durch keine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Also - Sie haben wieder etwas dazugelernt und dürfen den Schaden selbst bezahlen.

Gruß AXA
http://www.hausfrauenseite.de/kinder/kasperletheater.html
AXA
Gut Versichert ;-)
 

 


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