Kinder und Schäden


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Kinder und Schäden

Beitragvon Christine » 18.03.2010, 18:04

Unser Sprössling hat im Supermarkt mit seinem Kinder Einkaufswagen die Flaschen Ausstellung in der Spirituosen Abteilung umgefahren. Zum einen war es mir total peinlich und dann kam auch noch die Verkäuferin, dass wir die kaputten Waren aller ersetzen müssten. Zum Glück konnte ich nach einem Gespräch mit dem Filialchef ausmachen, dass der Schaden der Versicherung gemeldet wir. Ich dann also sofort meinen Berater angerufen, da wir die Schäden unserer Kinder in der Haftpflicht Versicherung eingeschlossen haben. Dieser kam dann sofort zu uns um sich mit mir über den Fall zu unterhalten. Nach einer halben Stunde dann aber seine Aussage, dass die Versicherung den Schaden nicht übernehmen könnte, da ich meine Aufsichtspflicht gegenüber meinem Kind nicht nachgekommen sei, also grob fahrlässig gehandelt habe und die Versicherung solche Vorfälle nicht bezahlt?! Kann das sein? Was soll ich jetzt tun?
Christine
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Michaela » 19.03.2010, 09:59

Hallo Christine.
Ich sehe das genau anders herum als dein Versicherungsmensch. Gerade dann, wenn du die Aufsichtspflicht verletzt muss die Versicherung den Schaden bezahlen. Kinder unter 7 Jahren sind nicht schuldfähig, daher kann ein Schaden nur dann von der Versicherung übernommen werden, wenn du dich quasi dadurch schuldig machst, dass du deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Die Aussage mit dem grob fahrlässigem Handeln kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Schließlich kann man die Kinder ja nicht im Auto sitzen lassen, wenn man mal schnell einkaufen geht.
Versuch das mal mit der Versicherung noch zu klären. Anders kann ich mir das gar nicht vorstellen.
Michaela
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Frank » 20.03.2010, 22:39

Hallo Christine!
Bei welcher Versicherung bist du denn versichert? So etwas habe ich ja noch nie gehört. Wenn dein Kind unter 7 Jahre alt ist und du deine Aufsichtspflicht verletzt hast, weil du dein Kind einen kurzen Moment aus den Augen gelassen hast, was ja gewesen sein muss, da es hätte sonst nicht passieren können, dann MUSS die Versicherung zahlen.
Wenn dein Kind über 7 Jahre alt ist, dann kann man es dafür verantwortlich machen und dann MUSS die Versicherung auch zahlen. So oder so, für mich ein klarer Fall, den die Versicherung zu regulieren hat.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon billy » 30.03.2010, 13:52

Hallo, nach deiner Schilderung hast du die Aufsichtspflicht nicht verletzt denn du warst ja dabei wo es passiert ist. Niemand kann von dir Verlangen das du dein Kind pausenlos an der Hand führst. In diesem Fall bleibt der Supermarkt auf den kosten sitzen. Kind nicht schuldfähig und Ausichtspflicht nicht verletzt. Also deiner Versicherung melden " wenn Vertreter keine Ahnung " dann direkt melden . Die Haftpflicht wehrt wie eine Rechtschutzversicherung ungerechtfertigte Ansprüche für dich ab.
billy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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