konkrete Verweisung enthalten oder nicht?


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konkrete Verweisung enthalten oder nicht?

Beitragvon Andy4711 » 30.10.2011, 09:18

Hallo,

ich bin kurz davor eine BU-Versicherung abzuschließen und dabei auf eine Frage gestoßen. Ich habe 2 Anbieter (Alte Leipziger und Dt. Ärzteversicherung). Beide Makler haben mir gesagt, dass bei beiden Versicherungen die Tätigkeit versichert ist, nicht der Beruf. Wenn ich also als Chirurg tätig sein würde und mir ein Finger verloren geht, könnte ich nicht auf den Beruf eines anderen Arztes verwiesen werden. Jetzt habe ich aber in den AGB's folgendes gelesen:

Alte Leipziger:
Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer
Weise eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die aufgrund seiner Ausbildung
und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung
hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung vor Eintritt
der gesundheitlichen Beeinträchtigung (siehe Satz 1) entspricht. Für in
Ausbildung oder im Studium befindliche Versicherte gelten die besonderen
Regelungen gemäß Nr. 2.3.
Berufsunfähigkeit liegt ferner nicht vor, wenn der Versicherte in zumutbarer
Weise als Selbständiger nach betrieblich sinnvoller Umorganisation
ohne erheblichen Kapitaleinsatz innerhalb seines Betriebs noch eine
Tätigkeit ausüben könnte, die seiner Stellung als Betriebsinhaber angemessen
ist.
In den beiden zuvor genannten Fällen ist es darüber hinaus nicht zumutbar,
dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder dass das jährliche
Bruttoeinkommen 20 % oder mehr unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt
ausgeübten Beruf vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung liegt.



Dt. Ärzteversicherung:
(2) Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung
und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit als Arzt,
Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut konkret aus, liegt keine
Berufsunfähigkeit vor. Als entsprechend wird dabei nur eine solche Tätigkeit
angesehen, die keine deutlich abweichenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert
und auch in ihrer Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau
der bislang ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt. Unzumutbar ist dabei in der
Regel eine Einkommensminderung von 20 % oder mehr gegenüber dem jährlichen
Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf, wobei die individuellen Gegebenheiten
sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung zu berücksichtigen sind. Im
begründeten Einzelfall kann auch eine unter 20 % liegende Einkommensminderung
unzumutbar sein.
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt allerdings auch erhalten, wenn die
versicherte Person durch Erlangung von neuen Kenntnissen und Fähigkeiten eine
andere berufliche Tätigkeit, die nicht einer Tätigkeit
als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut entspricht,
ausübt. In diesem Fall liegt weiterhin Berufsunfähigkeit i.S. dieses Vertrages vor.


Was heißt denn "in zumutbarer Weise eine andere Tätigkeit ausübt"? Wohin kann ich denn dann verwiesen werden?
Andy4711
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Päule » 31.10.2011, 22:56

Hallo Andy,

da haben die beiden Versicherer mal wieder etwas ganz Feines gemacht und sich so um die konkrete Verweisung herum jongliert. In beiden Fällen heißt es aber, dass Berufsunfähigkeit dann nicht vorliegt, wenn du einen anderen oder ähnlichen Beruf ausübst. Ich verstehe es so, dass die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt werden kann, wenn du zwar in deinem Beruf anerkannt berufsunfähig bist, aber trotzdem eine ähnliche Tätigkeit ausübst, um weiterhin Geld zu verdienen. Das bedeutet aber für mich nicht, dass man dich dazu zwingen kann, diese andere Tätigkeit auszuüben. Ich denke mal es geht darum, dass du nicht einerseits die Berufsunfähigkeitsrente kassierst und andererseits dann doch in einem deiner Ausbildung ähnlichen Beruf arbeitest.

BG

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Andy4711 » 01.11.2011, 07:21

Ah ok,
das ist schon mal gut zu wissen.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Was ist denn ein ähnlicher Beruf? Ich habe Medizin studiert und werde als Chirurg arbeiten. Heißt das dann auch, dass das Studium meine Ausbildung ist und ich mich auch bei der AOK ans Telefon setzen kann, weil dort auch Ärzte sitzen? (Vorausgesetzt das Gehalt liegt nicht 20% unter dem bisherigen).
Andy4711
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon falko » 01.11.2011, 11:36

Hallo andy

Hast du denn das Gespräch mit dem Makler irgendwie protokolliert? Denn wenn dieser erklärt, du seist nicht auf einen "verwandten" Beruf zu verweisen, so sollte er sich seiner Sache sicher sein. Andernfalls würde er sich in rechtliche Schwierigkeiten bringen.
falko
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Andy4711 » 01.11.2011, 19:08

Hey Falko,

ich habe eine Beratungsdokumentation, aber da steht das nicht drin. Ich habe beide Makler gebeten, mir von der Versicherung eine schriftliche Erklärung dazu zu geben.

Mal schauen, was da bei rauskommt.

Danke für die Unterstützung.
Andy4711
Unterversichert ;-)
 

 


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