Krankenversicherung nach Elterngeld Ende ?


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Krankenversicherung nach Elterngeld Ende ?

Beitragvon Sanne » 20.07.2010, 17:01

Folgender Fall bei dem ich ein wenig überfragt bin, und mir daher hier Rat holen möchte:

Meine Freundin, 38, verheiratet 3 Kinder (22 Monate,6 und 9 Jahre) lebt von ihrem Mann getrennt und ist zur Zeit über das Elterngeld zusammen mit den Kindern beitragsfrei Krankenversichert. Sie ist seit der Geburt des 1. Kindes Hausfrau ohne Einkommen aus einer Arbeit. Zur Zeit besteht ihr einziges Einkommen dem Elterngeld, Kindergeld für 3 Kinder, dem Unterhalt für die 3 Kinder und etwas ALG2.

In 2 Wochen ist Scheidungstermin und meine Freundin und ihr Freund spielen mit dem Gedanken zusammen zu ziehen. Nun stellt sich dann aber die Frage der Krankenversicherung, wenn das Elterngeld ausgelaufen ist und die beiden zusammen ziehen, denn ihr Freund steht in Arbeit und ich vermute sehr stark, das der Anspruch auf ALG2 entfällt, wenn sie zusammen leben.
Gruß Sanne
Sanne
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 20.07.2010, 18:37

Guten Abend Sanne.
Die Situation in der sich ihre Freundin gerade befindet, kennen viele unverheiratete Paare.
Solange Ihre Freundin noch verheiratet ist, kann sie trotz der Trennung weiterhin über ihren Mann familienversichert werden. Außerdem ist sie ja zur Zeit Beitragsfrei durch das Elterngeld Krankenversichert. Sobald das Elterngeld allerdings ausläuft, würde der Staat bedingt durch das ALG2 die Kassenbeiträge sichern. Sollte es allerdings wirklich der Fall sein, dass bedingt durch das Einkommen des Freundes, kein Anspruch mehr auf ALG2 besteht, müsste Ihre Freundin sich tatsächlich bei ihrer Krankenkasse freiwillig versichern. Dieser Beitrag wird anhand des Einkommens berechnet, unter liegt aber dennoch einem Mindestsatz. Die gemeinsamen Kinder können allerdings auch nach der Scheidung weiterhin beim (leiblichen) Vater versichert werden.
Gruß Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Ulli » 20.07.2010, 19:02

Hi,
eine weitere Möglichkeit ist die, dass Ihre Freundin und der neue Freund heiraten, dann könnte sie sich umgehend bei ihm Familienversichern lassen, denn leider geht das nicht bei „in wilder Ehe“ zusammenlebenden Personen. Wenn der neue Partner Ihrer Freundin allerdings glaubhaft darstellen kann, dass er Ihrer Freundin (und die Kinder) in keinster Weise finanziell unterstützt (getrennte Kassen), kann es sein, dass sein Einkommen nicht voll angerechnet wird. Ich würde aber auf jeden Fall dazu raten mit der Krankenkasse und auch der ALG2 stelle zu sprechen, welche Möglichkeiten es noch gibt. Auf keinen Fall würde ich empfehlen aus Kostengründen die Kinder beim Vater zu versichern um dann auf eine eigene Krankenversicherung zu verzichten. Ich kenne nämlich jemanden der gedanu das gemacht hat unter dem Motto : Ich brauche keine Krankenversicherung ich geh eh nicht zum Arzt.
Gruß Ulli
Ulli
Moderat Versichert ;-)
 

 


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