Hallo Christiane Sie müssen bei der Antragsstellung für eine Risikolebensversicherung wahrheitsgemäß Ihre schon bestehenden Vorerkrankungen melden. Sollten Sie dies nicht wahrheitsgemäß machen, hat die Versicherung das Recht von der Leistung zurückzutreten. Je nach Versicherung kann auch je nach Alter eine Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Sobald jedoch die Risikolebensversicherung läuft, müssen Sie dieser keine erneuten Angaben über neue Krankheiten oder besondere Risiken machen. Lieben Gruß Babsi
neu festgestellte Krankheiten ändern nichts an bestehenden Versicherungen, müssen nicht gemeldet werden. Ist die Versicherung aber noch nicht in Kraft, müssen Sie jede Änderung sofort melden.