KZV für den Zahnbereich – muss ich eine Essstörung angeben?


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KZV für den Zahnbereich – muss ich eine Essstörung angeben?

Beitragvon Jessica » 06.06.2010, 11:12

Hallo.
Ich habe eine für mich sehr wichtige frage, die recht intim und mir auch ein wenig peinlich ist, daher stelle ich sie lieber hier als bei meiner Krankenversicherung. Ich leide seit vielen Jahren an einer Essstörung ( Bulimie ), da die Kassen ja zu der Zahnversorgung immer weniger zuzahlen und die Preise für einige Behandlungen immer größer werden oder gar nicht zur Kassenleistung gehören ( zum Beispiel die Zahnreinigung ) würde ich gerne eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Meine Zähne sind trotz meiner gesundheitlichen Vorgeschichte noch sehr gut und ich hoffe auch, das es noch lange so bleiben wird. Ich habe den Antragsbogen schon vor mir liegen und die Kasse möchte ja nun wirklich alles wissen. Muss ich denen denn auch mitteilen, dass ich unter der Essstörung leide oder kann es ich verschweigen ohne, dass mir im Fall der Leistung diese abgelehnt wird?
Danke
Jessica
Jessica
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Hans » 09.06.2010, 10:40

Hallo Jessica,
Eine Zahnzusatzversicherung, die die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung anteilig übernimmt und zusätzlich noch erhöhte Zuschüsse zu Zahnersatz oder zur Erhaltung der eigenen Zähne zahlt ist sicher immer von Vorteil. Da Sie an einer Essstörung leiden, die früher oder auch später die Zähne schädigen wird, sollten sie sehr bald diese abschließen. Die Krankenkassen oder auch Versicherungsunternehmen die solche Zusatzversicherungen anbieten, erwarten immer eine sehr genaue Anamnese. IN wie fern Sie dabei auch die Essstörung angeben müssen oder sollten kann ich nicht sagen, denn das ist etwa das jeder Versicherungsgeber unterschiedlich handhabt. Meist wird nur nach dem aktuellen Zahnzustand gefragt und ob größere Probleme in absehbarer Zeit zu erwarten sind. Sollte aber die Frage nach einer Erkrankung auftreten, so würde ich die Essstörung nicht verschweigen, denn eine bewusste falsche Angabe kann unter Umständen dazu führen, dass die Versicherung später eine Leistung verweigert.
Lieben Gruß und weiterhin alles Gute
Hans
Hans
Moderat Versichert ;-)
 

 


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