KZV für Tochter mit Essstörung


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KZV für Tochter mit Essstörung

Beitragvon Frank » 12.04.2010, 00:07

unsere Tochter soll, wie wir auch, eine KZV bekommen welche wir gerne für sie abschließen möchten. Sie ist 18 Jahre alt. Die KZV soll vor allem Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt beinhalten. Nun muß sie in eine Klinik zur Therapie aufgrund von Essstörungen. Jetzt meine Frage: ist es möglich für diese Therapie schon direkt die Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch zu nehmen oder müssen, nach Abschluß einer KZV bestimmte Wartezeiten eingehalten werden? Kann man durch eine weitere Zuzahlung diese Wartezeit umgehen? Hoffe, mir kann hier jemand helfen.
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Beitragvon Carlo » 12.04.2010, 01:44

Meines Wissens nach müssen bei einer Antragsstellung sämtliche Erkrankungen angegeben werden. Also wie in deinem Fall auch die Essstörung von deiner Tochter. Garantiert wird dann diese Erkrankung in der Leistung der Versicherung ausgeschlossen. Die allgemeinen Wartezeiten sind so gut wie überall drei Monate. Besondere Wartenzeiten belaufen sich auf acht Monate. Zum Beispiel bei Psychotherapien. So gut wie nie wird eine bereits bestehende Erkrankung in der KZV mitversichert. Ich kann dir nur raten, es zu versuchen, aber sei nicht enttäuscht, wenn es nicht klappt.
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Beitragvon Stefanie » 12.04.2010, 01:53

Also, so weit ich weiß müssen Wartezeiten eingehalten werden, nach Abschluß einer solchen Versicherung. Anschließend sind die dann auch noch gestaffelt. Dann übernehmen die im ersten Jahr soviel Prozent vom Eigenanteil, im zweiten Jahr wird dieser Prozentsatz erhöht und ab dem dritten Jahr wird dann meist erst zu 100 Prozent übernommen. Aber das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Vor allem wird es wohl schwierig, wenn die Erkrankung wofür die Behandlungskosten übernommen werden sollen, schon ausgebrochen bzw. schon absehbar ist.
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