von Stefanie » 12.04.2010, 01:53
Also, so weit ich weiß müssen Wartezeiten eingehalten werden, nach Abschluß einer solchen Versicherung. Anschließend sind die dann auch noch gestaffelt. Dann übernehmen die im ersten Jahr soviel Prozent vom Eigenanteil, im zweiten Jahr wird dieser Prozentsatz erhöht und ab dem dritten Jahr wird dann meist erst zu 100 Prozent übernommen. Aber das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden. Vor allem wird es wohl schwierig, wenn die Erkrankung wofür die Behandlungskosten übernommen werden sollen, schon ausgebrochen bzw. schon absehbar ist.