Hausarrest, wenn die Waschmaschine läuft, eine realitätsfremde Forderung! Nach Wasserschäden behaupten Versicherungen zwar gern, dass man seine Waschmaschine stets beaufsichtigen muss. Aber ist das wirklich so bzw. was meint Ihr dazu.
es ist nicht grob fahrlässig, eine eingeschaltete Waschmaschine drei Stunden allein zu lassen. Zumindest auf die Sicherheit moderner Geräte mit Wasserstopp darf man vertrauen. Läuft die Badewanne über, verhält es sich ähnlich: Die Versicherung muss zahlen. Anspruch besteht auch, wenn man beim Einlassen des Wassers abgelenkt wird, den Raum verlässt und es eine Überschwemmung gibt.