Laßt Euch nicht einschüchtern!


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Laßt Euch nicht einschüchtern!

Beitragvon krankenkasse » 28.12.2011, 12:00

Ich möchte eine Erfahrung öffentlich machen, weil ich weiß, daß sie mach einem helfen kann.
Kurz der Sachverhalt: nachdem ich 2010 aus meinem letzten festen Arbeitsverhältnis ausgeschieden
bin, war ich ca. 14 Monate lang nicht krankenversichert.
Seit Ende 2011 bin ich wieder in einem Arbeitsverhältnis in der Gleitzone, knapp über 400 €, netto ca. 360 €.
Die KK bei der ich zuletzt versichert war, gibt es nicht mehr, sie ist in einer großen, bekannten Gesetzlichen
KK aufgegangen. Diese KK teilte mir zu Beginn meines neuen Arbeitsverhältnisses mit,daß ich verpflichtet sei,
die Beiträge aus dem unversicherten Zeitraum nachzuzahlen. (Das warmir bekannt.) Die Art und Weise der
Rückzahlung gab es nun zu klären.
Nach etlichen Telefonaten mit der KK und vielen vergeblichen Versuchen, die Rückzahlung in einem für mich
möglichen Rahmen zu erstatten, ging ich zu einer Rechtsberatung im Bürgeramt. Der RA riet mir, einen Antrag
auf Niederschlagung zu stellen. Das tat ich, ohne Erfolg. Die KK teilte mir mit, daß solche Maßnahmen vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen seien und sie keinen Spieraum hätten. (Die Niederschlagung, die Stundung und
der Erlaß von Beiträgen sind im SGB § 76 Abs. 2 SGB IV als Möglichkeit festgelegt.)
Die KK schickte mir eine Einstufung, sie legte, obwohl ich ihnen vorher schriftlich bekannt gab, daß ich in der
"unversicherten Zeit" keine Einnahmen hatte (ich pflegte meinen Vater, war nicht arbeitslos oder arbeitssuchend
gemeldet, hatte keinen "Schwarzjob", etc.), legte sie ein Grundgehalt zugrunde, von dem ich nur träumen kann.
Sie verlangten insges. ca. 10.000 € zurück. Es gab noch ein Telefonat, noch ein Formular, einen neue Einstufung,
in der die Forderung noch etwas über 2000 € betrug, in Raten von 190 € pro Monat. Bei einem Gehalt von 360 €
pro Monat.
Und jetzt kommt das, was ich eigentlich mitteilen möchte:
ich ging zum Rechtsanwalt. Ich kann nur jedem raten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet:
geht zu einem Beratungsgespräch beim RA, das kostet nicht die Welt. Sucht Euch einen RA mit Schwerpunkt
Sozialrecht, laßt Euch beraten und ihn einen Brief schreiben, weil: nachdem ich auf jedes Schreiben, das ich an die
KK geschickt habe, mind. 1 Woche warten mußte (auf jew.eine negative Antwort), machte das Schreiben des RA (in
dem eigentlich nichts anderes stand, als ich der KK schon selbst mitgeteilt hatte, mein niedriges Gehalt, daß
ich in der unversichertene Zeit keine ärztlichen Leistungen in Anspruch genommen habe, etc.), kam prompt am
nächsten Tag (!) die neue Stundungserklärung im Rahmen von 50 €/Monat. Na also, geht doch.
Will nur sagen, laßt Euch nicht beeindrucken von der Unerbittlichkeit der Gesetzl. KK, und habt keine Angst zum RA
zu gehen, das Geld, was Ihr dort zahlt, steht in keinem Verhältnis zu dem, was Euch die KK ggfs. bei Euch kassiert.
Die kommen durch mit solchen Dingen, wenn man sich nicht wehrt, und alleine ist das echt schwer.
Aber solch ein Brief vom RA macht anscheinend Eindruck.

Liebe Grüße
krankenkasse
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon MaennieD » 08.01.2012, 00:39

Hallo Krankenkasse,

danke für deine Schilderung. Sie ist bestimmt für viele Leute interessant und hilfreich, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Es ist tatsächlich so, dass Firmen, Institutionen und auch Behörden schnell alles Machbare ermöglichen, wenn erst mal ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, denn dann wissen sie, dass man sich ncihts erzählen lässt, sondern sie es mit einem Fachmann zu tun haben, der sich genau auskennt und zur Not auch vor einer Klage nicht zurückschreckt. Ich hätte dir ansonsten dazu geraten, die Krankenversicherung zu wechseln. Vielleicht hätte eine andere Krankenkasse von vornherein verständnisvoller reagiert. Genau genommen verstehe ich diese Regelung, nach der die Versicherer und Krankenkassen einen Anspruch auf Nachzahlung haben, sowieso nicht. Wärst du während der unversicherten Zeit krank geworden, dann hätte man sich mit Sicherheit darauf berufen, dass du dort kein Mitglied bist. Wie kann dann nachträglich ein Anspruch entstehen, dem keine Leistung gegenübersteht? Da hat der Gesetzgeber sich wieder mal was ausgedacht, was insbesondere Leute mit geringem Einkommen und Vermögen trifft und vermutlich einer verfassungsgerichtlichen Prüfung nicht einmal standhalten würde.

Gruß

MaennieD
MaennieD
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Joseflish » 28.02.2012, 21:08

Vielen Dank für die Beiträge, gut zu wissen und interessant zu lesen!!
Joseflish
Unterversichert ;-)
 

 


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