von Frank » 20.03.2010, 22:21
Hallo Mutti,
Ich würde davon abraten, dass die Lebensversicherung vorzeitig verkauft wird, denn das führt nur zu hohen Verlusten und dann ist das Geld vor dem Amt nicht mehr sicher. Wenn die Versicherung noch nicht so lange läuft und die Ansparphase noch andauert, dann nehmen viele Arbeitsagenturen dieses Vermögen als nicht verwertbares Vermögen zwar mit in den Unterlagen auf, erlauben es den Menschen aber es weiter zu behalten und ggf. auch weiter in die Versicherung einzuzahlen. Allerdings ist es Voraussetzung, dass sie noch in der Ansparphase sind und den Menschen daher aus einem Verkauf kein Gewinn bringen würde. Anders sieht es aus, wenn die Versicherung schon so alt ist, dass sie einen verwertbaren Gewinn bringen kann. Dann muss die Versicherung verkauft oder beliehen werden, so dass der Hilfsbedürftige zuerst davon leben muss.
Tipps vom Fachmann Euer Frank