ich habe mal folgende Frage. Ich habe vor 10 Wochen eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren AGB sagen, dass eine Wartezeit von 3 Monaten besteht. Soweit so gut, die sind ja nun auch bald um. Aber nun ist mir ein Missgeschick passiert und ich müsste die Haftpflicht in Anspruch nehmen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie trotz noch nicht abgelaufener Wartezeit den Schaden begleicht und besteht danach die Gefahr das sie den Vertrag kündigen ? Das ist das erste mal, dass ich eine Versicherung in Anspruch nehmen muss und daher bin ich etwas überfordert mit dieser Situation.
Ich hoffe ich finde hier eine passende Antwort.
Babsi
