Leistet die Haftpflicht auch innerhalb der Wartezeit?


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Leistet die Haftpflicht auch innerhalb der Wartezeit?

Beitragvon Babsi » 24.06.2010, 09:17

Hi,
ich habe mal folgende Frage. Ich habe vor 10 Wochen eine neue Haftpflichtversicherung abgeschlossen, deren AGB sagen, dass eine Wartezeit von 3 Monaten besteht. Soweit so gut, die sind ja nun auch bald um. Aber nun ist mir ein Missgeschick passiert und ich müsste die Haftpflicht in Anspruch nehmen. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie trotz noch nicht abgelaufener Wartezeit den Schaden begleicht und besteht danach die Gefahr das sie den Vertrag kündigen ? Das ist das erste mal, dass ich eine Versicherung in Anspruch nehmen muss und daher bin ich etwas überfordert mit dieser Situation.
Ich hoffe ich finde hier eine passende Antwort.
Babsi
Babsi
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon AchimSH » 24.06.2010, 09:40

Hallo Babsi,
ich höre zum ersten Mal davon, dass eine Private Haftpflichtversicherung eine Wartezeit eingebaut hat, denn eine Haftpflichtversicherung hat die Verpflichtung zu Leisten, sobald ein nicht willentlich selbstverschuldeter Schaden entstanden ist. Bei Ihrem Missgeschick also muss die Versicherung Zahlen. Anders sieht es allerdings aus, wenn sie den Vertragsbeginn auf einen Späteren Zeitpunkt datiert haben ( eventuell um eine Lücke zwischen 2 Verträgen zu verhindern ) in diesem Fall wäre der Vertragsbeginn erst in ca 2 Wochen. Schauen Sie doch am Besten einmal sowohl in der neuen Versicherungspolice, nach dem Beginn der Versicherung und in der alten Police, bzw der Kündigungsbestätigung, nach dem genauen Ende, dann wissen Sie welche Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet ist.
Gruß Achim
AchimSH
Moderat Versichert ;-)
 

 


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