Leitungswasserschaden Gebäude


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Leitungswasserschaden Gebäude

Beitragvon RoGo » 27.09.2011, 18:05

Hallo Freunde,

Habe Folgende Frage bzw. Problem hoffe mir kann da jemanden weiterhelfen.

Wir hatten eine Rohbauversicherung für unser Wohnhaus
Am 19.08.2011 sind wir eingezogen u. haben das unserem Versicherer/Versicherungsunternehmen mitgeteilt, am 23.08.2011 hatten wir nun einen Leitungswasserschaden im Bereiche der Dusche, ein Sachverständiger wurde beauftragt weil die Schadenhöhe ca. 4000 EUR inkl. Trocknung ausmachte. Als der Sachverständige bei uns war sagte er es sei alles in Ordnung u. wir können mit der Rep. beginn es liege lediglich am Schadenreferenten der Versicherung, so gesagt getan wir beauftragten die Trocknungsfirma.
Heute 27.09.2011 haben wir ein Schreiben von der Versicherung bekommen das der Schaden nicht gedeckt ist da lt. Gutachter (Sachverständiger) der Schaden zwar am 23.08.2011 sichtbar gewesen worden ist aber die Schadenursache noch in der Rohbaufase gewesen sei daher vor dem 19.08.2011 und die Versicherung daher von der Leistung frei ist.
Ich bitte daher um Informationen ob jemand einen solchen endlichen Fall kennt bzw. ob uns jemand diesbezüglich helfen kann? S


Mfg
Roman
RoGo
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Ramirez » 30.09.2011, 14:28

Hi RoGo,

ich kenne zwar einen solchen Fall nicht, aber wenn ich dich richtig verstehe, hattest du doch bis zum Einzug eine Rohbauversicherung, die du natürlich beendet hast, als ihr in das Haus eingezogen seid, denn dann war es ja auch kein Rohbau mehr. Da der Schaden aber auf die Rohbauphase zurückzuführen ist, gehe ich davon aus, dass auch die ursprüngliche Rohbauversicherung für den Schaden aufkommen muss. Hattest du Rohbau- und Gebäudevrsicherung bei demselben Versicherer? Dann dürfte es doch erst recht kein Problem sein, den Schaden reguliert zu bekommen.

Gruß

Ramirez
Ramirez
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon RaSchlenker » 14.10.2011, 19:11

Hallo Roman,

es kommt nicht selten vor, dass Leistungen unberechtigterweise abgelehnt werden. Dies lässt sich überprüfen, allerdings ist dazu genauere Kenntnis des Versicherungsvertrags und des Sachverhalts notwendig.

Mehr unter Links sind nur für registrierte User sichtbar.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Florian Schlenker
Rechtsanwalt Versicherungsrecht Stuttgart
RaSchlenker
Unterversichert ;-)
 

 


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